Kann ich meine Buchhaltung auf eine eigene Tabelle schreiben, die ich mit Excel erstellt habe, jedoch natürlich per Hand schriftlich?
Hallo Freunde,
hätte da eine Frage zur Buchhaltung. Und zwar würde ich gerne meine Buchhaltung auf eine eigene erstellte Tabelle schreiben. Die Tabelle selbst ist noch leer und ich müsste diese dann per Hand ausfüllen. (logischer weise) Ist dies zulässig oder erlaubt das Finanzamt nur Kassenbücher vom Handel, wie man das so kennt? Oder kann man auch eigenes nehmen?
Freue mich über jede Antwort! Danke! :-)
5 Antworten
Solange du alle Felder nachvollziehbar ausfüllst
https://rechnungen-muster.de/kassenbuch-excel-vorlage
Gibt noch mehr Seiten, sofern du mit einer Vorlage arbeiten willst. An die entsprechenden, regelmäßige Sicherung denken.
Ja das geht im Prinzip schon so, aber seit 2016 kann man die EÜR nicht mehr formlos dem Finanzamt vorlegen, sonder die muss per Elster auf elektronischem Weg in standardisierter Form dem Finanzamt übermittelt werden.
Also in deinem Fall würde das heissen, dass du die Buchhaltung nochmal in konzentrierter Form in das EÜR-Formular von Elster eingeben darfst.
Es gibt ja am Markt z.b. v. Wiso oder Lexware Software, die das alles ohne Zwischenschritte und nochmalige Eingaben standardmässig ausführen kann.
Beine Buchhaltung und Steuererklärung erledige ich für meinen Laden nur über eigens entwickelte Tabellen die ich unter Libre Office --> Tabellenkalkulation , erstellt habe.
Wichtig ist wie es danach auf dem Blatt Papier aussieht . Werden die vorgaben eingehalten akzeptiert dies auch der Fiskus .
Generell halte ich nichts von MS Excel.
Ja ist erlaubt.
Solange die Daten stimmen und du sie noch nachweisen kannst andersseitig.
Quittungen oder ect.
Ich würde aber lieber das typische nehmen.
Sparst du Zeit!
Deine Buchhaltung muss nachvollziehbar sein. Das ist eigentlich das einzige Kriterium.