Was bedeutet MWST. ausweisbar beim Autokauf? Nur für Autohändler sein oder auch in anderen Gewerbe?

6 Antworten

Das bedeutet, dass der Kaufpreis des Fahrzeuges in der Rechnung (netto + 19 % = brutto) ausgewiesen wird. Das ist der Fall, wenn das Auto z.B. vorher als Leasingfahrzeug lief, oder als Vorführwagen, oder das Auto war vorher auf eine andere Firma zugelassen.

Wenn das Auto aber vorher auf eine Privatperson lief, kann der Händler nach § 25a UStG abrechnen. Das bedeutet, dass auf der Rechnung für das Fahrzeug dann keine 19 % MwSt extra ausgewiesen werden kann. Der neue Käufer auch keine 19 % VSt ziehen kann.

Der Händler nimmt dann an der Differenzbesteuerung teil.

Das hast Du sicherlich bei einem Gebrauchtwagenhändler gesehen. Grundsätzlich dürfen solche Händler wegen einer Sondervorschrift (§25a UStG), wenn sie Steuererleichterungen aus dieser Vorschrift in Anspruch nehmen, keine Vorsteuer in den Rechnungen ausweisen. Solche Händler können jedoch freiwillig auf die Anwendung des § 25a UStG verzichten und den Umstz dann ganz normal mit 19% USt versteuern. Dann dürfen sie natürlich auch in der Rechnung die 19% Vorsteuern ausweisen.

Diese Option macht eigentlich nur Sinn, wenn der Kunde das Fahrzeug in seine Firma einlegen und somit die 19% Vorsteuern von seinem Finanzamt erstattet bekommt. Denn Brutto, würde das Fahrzeug durch diese Option natürlich teurer werden.

Der Händler will damit also gewerbliche Kunden zum Kauf anregen. Für Endverbraucher uninteressant.

RautenMiro  19.08.2010, 23:50

oh paddel... das war aber mal Bocki... Misti.. Auf 25 a UStG verzichten??? Und dann dürfen sie ausweisen?? Ich mache Dir mal ein Bsp und Du entscheidest dann ob das gut ist.

Auto gekauft von Privatmann 10.000 EUR. Du kannst den Wagen für 10500 verkaufen.. und weißt jetzt die USt aus...dann kannst Du jetzt an das FA 1.676,47 EUR an das FA überweisen ... dann hast Du mal eben 1.176 EUR Nasse gemacht obwohl Du im Zahlungsstrom 500 EUR Plus im An- u Verkauf gemacht hast.... Quietsch.... Sorry mein Freund...

paddelheini  20.08.2010, 00:39
@RautenMiro

Nein, nein, dann hast Du mein Posting missverstanden. Ich habe ja extra geschrieben, dass der Bruttopreis des Fahrzeuges durch diese Option steigen wird. Bei Deinem Beispiel, mit einer Marge von gerade mal 5% macht es kaum Sinn über eine solche Option nachzudenken. Ich denke mal das die Margen deutlich höher sind.

Deshalb nehme ich mal ein anderes Beispiel. 8.000 EUR Einkauf und 12.000 EUR Verkauf. Damit beide von der Option etwas haben, muss man jetzt etwas rechnen.

Im Normalfall muss der Händler hier also auf die Händlerdifferenz von 4000 EUR brutto die USt abführen, mithin 638,65 EUR. Bleibt ihm also ein Gewinn von 3.361,35 EUR. Diesen gilt es nun zu steigern und trotzdem dem gewerblichen Kunden einen niedrigeren Nettopreis anzubieten, damit beide von der Option was haben.

Eigentlich ist es jetzt ganz einfach. Der Netto-Verkaufspreis muss jetzt zwischen 11.361,35 EUR (12.000 EUR - 638,65 EUR) und 12.000 EUR liegen. Nehmen wir also mal 11.700 EUR netto + 2.223,00 EUR USt, mithin 13.923 EUR brutto. Nun hat der Händler einen Gewinn von 3.700 ERU statt wie oben 3.361,35 EUR und der Kunde kann auch für 300 EUR weniger netto kaufen.

Der Sinn dabei ist, dass ja die USt aus der Differenzbesteuerung für den Händler ja eigentlich kein durchlaufender Posten ist wie sonst üblich, sondern Kosten die seinen Gewinn mindern. Durch die Option zu Regelbesteuerung wird die USt aber wieder ganz normal durchlaufender Posten. Kann natürlich nur funktionieren, wenn die für den Kunden ebenfalls durchlaufender Posten wird, er also gewerblich und damit VSt-abzugsberechtigt ist.

Oder habe ich einen Denkfehler?

RautenMiro  20.08.2010, 10:37
@paddelheini

Tut mir leid Du bist vollkommen auf dem Holzweg. § 25 a gilt z.B. für Autos welche von Nichtunternehmer ohne USt-Ausweis gekauft wurden. Folge der verk. UN kann keine USt Ausweisen. Macht er es doch greift § 14 c UStG und er hat diese abzuführen. Und zwar mit 19/119 aus dem Bruttopreis und nicht wie Du schreibst nur aus der Marge!!!! Bei § 25a UStG gibt es auch keinen USt Ausweis nur für die Marge!!!!! Deine Margen in Ehren aber bei Pkw sprechen wir von einer EK-VK Differenz von 5-10% und je höher die Preise desto niedriger die Differenzen... Wenn man dem Käufer so einen "Gefallen" tun möchte wird es teuer.. richtig teuer.... Falls Du noch etwas darüber "reden" möchtest mein Freund, dann machen wir das über Mail-Funktion ja????

RautenMiro  21.08.2010, 00:01
@RautenMiro

Nach intensiven Austausch mit Paddelheini stelle ich nun etwas richtig. In der Theorie ist die Lösung von Paddelheini nicht so schlecht. Nach § 25 a (8) UStG kann der UN für jeden Verkauf zur Regelbesteuerung optieren. Wenn man von solchen austauschbaren Gütern wie Pkw ausgeht wird es in der Praxis so laufen, dass der Kd einen fast gleichartigen Pkw sucht welcher 12.000 kostet und bei dem die USt ausweisbar ist. So toll ist das mit dem VoSt Abzug dann auch nicht wenn diese nahezu noch mal in voller Höhe wieder darauf kommt und weiterhin hat es den Nachteil, dass die Entnahme aus dem BV bzw Verkauf ja auch wieder USt-pflichtig ist, und bei § 25 a UStG erworben bleibt es bei der ust-freien Entnahme, sofern keine Teile wie Motor ausgetauscht worden.... Nochmals Paddelheini wollte etwas anderes dem Fragesteller klarmachen und zwar das ein USt-Ausweis halt möglich ist, es aber die ganze Sache teurer macht. Und ich bin wie ein Irrer auf der Tatsache rumgeritten, was für Folgen es hat wenn man ausweist (ohne dass sich die BMG bzw. der Endpreis ändert) Wir haben uns ausgetauscht uns sind jetzt auf einen Nenner... Peace

das ist interessant für Firmen, die sich die Vorsteuer ziehen können. Dh. auch der Vorbesitzer war Gewerbetreibender.

Die UST ist ausweisbar, bzw. beim Finanzamt dann mit eigenem Gewerbe als Vorsteuer geltend zu machen.

Manchmal gibt es sog. Poolfahrzeuge im Bundle. Das sind Autos, die im Sammelpack nur an andere Fahrzeughändler verkauft werden & dann ohne Garantie-Gewährleistung

Das bezieht sich auf den § 25 a UStG. (Differenzversteuerung). Die Anwendung dürfen nicht nur Autohändler in Anspruch nehmen, sondern z. B. auch Second-Hand-Shops. Also eigentlich überall da, wo von Privat angekauft wird. Voraussetzung ist natürlich die Nachvollziehbarkeit der Versteuerung.

das bedeutet im Kaufpreis ist steuer enthalten und jeder der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann sie abziehen.