Erneute Alkoholfahrt mit polnischen Führerschein

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Frage ist ob ich mit meinen Polnischen Führerschein der nach grünndlicher Recherche zur Abholung in Polen bereit liegt wieder nach Ablauf der sperrfrist in Deutschland wie damals genutzt werden kann?

Nein. Diese Lücke gibt es nicht mehr.

Hier gilt FEV §28 (4)


(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,


3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, [...]

nach der Du deinen Führerschein in Polen zwar abholen kannst, dieser aber in Deutschland nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt..

Die Sperrzeit ist ja um also die selben Voraussetzungen wie damals als ich somit die mpu umging

Nein. Die Voraussetzungen haben sich geändert.

Siehe 3. Führerschein-Richtlinie der EU (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) Artikel 11 Punkt 4 Satz 2:


Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.


Nochmal: Dein polnischer Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt.

Oder wenn das nicht geht einfach ein erneuten Eu-Führerschein machen in einen anderen EU Land?

Nein. Gleiche EU-Richtlinie, ein Satz vorher steht:


Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.


Ein anderes EU-Land darf dir also keine Fahrerlaubnis mehr ausstellen.

(Ja, ich weiß, einige tun es trotzdem. Allerdings bedeutet das nicht, daß es rechtmäßig ist)

Auch wenn ich meinen Deutschen Führerschein hoffentlich bald wieder in den Händen halten darf Interessiert es mich wie da die Rechtslage ist.

Stell einen Neuantrag, mach die MPU und Du bekommst deinen Führerschein wieder.

Alles andere ist eindeutig illegal und führt sowohl zu einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hier in Deutschland als auch zum Entzug der EU-Fahrerlaubnis.

Danke für die Antworten.

Bitte, gern geschehen.


schlusel 
Fragesteller
 08.05.2015, 10:42

Danke👝

Stelle Dich der MPU oder fahre künftig besser mit anderen Transportmitteln. Rechne bei der MPU an sich aber mal mit verschärfter Fragestellung zum Thema. Du bist ja nicht "einfacher" Widerholungstäter, sondern Du hast im ersten Anlauf ja geschickt Gesetze umgangen. Zwar durchaus legitim, aber selbst DAnach erneut negativ und einschlägig aufgefallen. Ich würde mich dann selbst mal fragen, ob ich noch auf das Recht...besser PRIVILEG... der Fahrerlaubnis im Nachgang dann noch spekulieren wollte. Es ist nicht negativ für Dich / Deine Anfrage gemeint. Aber Du hast es halt zwei mal nicht geschafft, der sicheren Trennung von Alk zum Fahrzeug zu widerstehen. Gehe mal in Dich selbst, bevor Du erneut ans Fahren denkst.😕

schlusel 
Fragesteller
 08.05.2015, 07:29

Also ganz ehrlich finde ich es schon immer sehr frech wie hier mit manch einem umgegangen wird der auffällig oder mehrmals auffällig war.Hier wird immer von Leuten ausgegangen die scheinbar nichts mehr auf Reihe bekommen.Manchmal brauch man halt bestimmte Schlüsselerlebnisse oder mehrere Anläufe bis einem das gelingt.Es sind genug auch zu schnell unterwegs aber die werden nie so dargestellt wie wir über einen Kamm gescherten,,Alkoholiker".Ich glaube auch nicht das ich mich in der mpu rechtfertigen muss Gebrauch von einem polnischen Führerscheins gemacht zu haben da es mein gutes Recht.Ich wollte nur Antworten auf meine Fragen und nicht antworten wie:stelle dich der mpu bla,bla,bla.Hättest du richtig gelesen würdest du wissen das ich kurz vor dieser Stehe ein Abstinenzjahr hinter mir habe,schon mehrere Jahre keinen Alkohol trinke.Ach und einen Mpu vorbereitungskurs besuche ich auch gerade und besuche auch schon seit einem Jahr eine vom Gericht auferlegte Therapie.War das genug gerechtfertigt?

Parhalia  08.05.2015, 16:15
@schlusel

Und wenn Du richtig gelesen hättest, so habe ich Dir doch explizit gesagt, das ich Dich nicht persönlich angreifen wollte. Ist auch nicht als Moralapostel gedacht, aber genau SO wird man Dich im Explorationsgespräch mit dem Thema konfrontieren. Das ist zwar auch von Denen nicht böswillig gemeint, aber unter Emotionen lässt sich halt besser verifizieren, ob Du Deine Sicht der Sache in Zukunft auch wirklich SO im Strassenverkehr vertreten wirst. 

Hallo

ich mische mich auch noch ein:-)

EU-Richtlinie 2006/126/EG zur Zuständigkeit für Führerscheinmaßnahmen der Einzelstaaten

"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

und eine MPU ist so eine innerstaatliche Bestimmung