Eu-Führerschein aus Ungarn mit MPU in Deutschland möglich?

6 Antworten

Du musst deine Denkweise ändern

Warum machst du dir so viele Gedanken, wie du gesetzliche Bestimmungen umgehen kannst, statt dich mit der Ursache für den Führerscheinentzug zu beschäftigen.

Die häufigsten Gründe weshalb der Lappen weg ist sind Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch.

Warum machst du nicht einfach die MPU. Sollte bei dir Alkohol im Spiel gewesen sein, sieht der Gesetzgeber ab 1,6 Promille eine Verkehrstherapie von 6 Monaten vor. Bei Drogenmissbrauch 12 Monate. In dieser Zeit werden die Probanden auf die MPU vorbereitet. In der Regel bestehst du anschließend auch beim ersten Versuch die MPU.

Du kannst zwar im Ausland den Führerschein machen. Der hebt aber ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot nicht auf.

Dein Problem: Du setzt dich nicht mit deinem Verhalten auseinander. Und genau daran scheitern die meisten. 

Hallo MiDugalin,

der Führerschein eines EU Staates ist grundsätzlich in allen EU-Ländern, also auch hier bei uns in Deutschland  anzuerkennen.

Eine Fahrerlaubnis darf in allen EU-Ländern nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in dem entsprechenden Land hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, in diesem Land wohnt.

Also mal eben kurz im Urlaub in ein anderes EU-Land zu fahren ist nicht drin.

In den folgenden Fällen ist ein EU-Führerschein  zudem hier nicht anzuerkennen:

  1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
  2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,
  3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
  4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf,
  5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen ist,
  6. die zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis waren,
  7. deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde,
  8. die zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, die in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis umgetauscht worden ist, oder zum Zeitpunkt der Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis auf Grund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie die ausländische Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts umgetauscht haben, oder
  9. die den Vorbesitz einer anderen Klasse voraussetzt, wenn die Fahrerlaubnis dieser Klasse nach den Nummern 1 bis 8 im Inland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt

Das bedeutet laut Nr. 2, 4 und 5 und im Bezug auf Deine Frage:

Ist hier in Deutschland eine Sperre verhängt worden, darfst Du in der Zeit der Sperre hier auch nicht fahren. Ist die Sperre hingegen aufgehoben darfst Du hier auch mit dem EU - Führerschein fahren. Das gilt sogar dann, wenn Du hier für die Erteilung eines deutschen Führerscheins eine MPU ablegen müsstest.

Ein Umschreiben des EU-Führerscheines nach 6 Monaten ist nicht (wie hier einige geschrieben haben) notwendig.

Aber noch einmal ganz klar wiederholt. Ohne festen Wohnsitz (und zwar den Hauptwohnsitz (Ausnahmen für Schüler und Studierende sind möglich) für mind. 185 Tage in dem Land wo Du die Fahrerlaubnis erwerben will, ist der Erwerb nicht möglich. Und das ist einheitliches EU-Recht an das sich alle Mitgliedsstaaten der EU halten müssen.

Schöne Grüße
TheGrow

Spot1978  24.10.2017, 18:10

Lt. Nr. 3 wird sein EU Führerschein in Deutschland aber NICHT ANERKANNT

TheGrow  24.10.2017, 18:57
@Spot1978

Die Fahrerlaubnis die er in Ungarn mach will, wurde ihm hier aber nicht entzogen. Ihm wurde nur die deutsche Fahrerlaubnis entzogen, die Sperre für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis ist, wie der Fragesteller geschrieben hat, längst abgelaufen.

Insofern dürfte er unter den von mir angeführte Voraussetzungen in Ungarn seine Fahrerlaubnis erwerben und mit dem ungarischen Führerschein hier fahren!

heurekaforyou  29.10.2017, 20:13
@TheGrow

Nein, leider nicht !!

Er darf zwar den Führerschein in Ungarn machen und auch kreuz und quer durch Europa damit fahren. Aber nicht in Deutschland.

Ein Verkehrsrichter hat mir die Sache einmal so erklärt:

In Deutschland ist das Autofahren grundsätzlich verboten !!

Es gibt allerdings die Möglichkeit durch Nachweis seiner persönlichen Eignung eine Ausnahmeerlaubnis zu bekommen.

Ähnlich wie ein Waffenschein. Fehlt dieser Eignungsnachweis ist das Autofahren in Deutschland ein Tabu.

Und das ist richtig so. Denn ganz offensichtlich, hat die Führerscheinstelle berechtigte Zweifel an der Eignung des Probanden.

In der MPU soll festgestellt werden, ob der Betroffene seine Verhaltensweise dahingehend geändert hat, sodass er für sich und andere keine Gefahr darstellt.

Es geht nicht darum, warum der Lappen entzogen wurde, sondern darum, was der Betroffene in Zukunft unternimmt, damit sich das Vergehen nicht wiederholt.

Das ist der Job des Verkehrspsychologen. Ich bin kein Psychologe. Trotzdem glaube ich, dass sich der Betroffene nicht wirklich mit sich selbst auseinandersetzt.

TheGrow  29.10.2017, 21:09
@heurekaforyou

Der Bundesgerichtshof sieht das aber anders als Du.

(Quelle: Rechtsanwalt Norbert Warnack)  http://www.rawarnack.de/index.php%3Foption%3Dcom_content%26view%3Darticle%26id%3D9%26Itemid%3D13

Dem Europäischen Gerichtshof ging es, entgegen der Rechtsauffassung deutscher Behörden stets um eine strikte Einhaltung des Grundsatzes der gegenseitigen Aner­kennung von EU-Führerscheinen sowie des Prinzips der Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft. Dabei hat sich der Gerichtshof bei der Auslegung des Artikel 11 (4) der Richtlinie 2006/126/EG auch stets dafür ausgespro­chen, weitergehende nationale Zusatzanforderungen deutschen Behörden, im Wege der Verwirklichung der Grundfreiheiten eines EU-Bürgers vom Europäischen Gerichts­hof zurückzuweisen, da sie Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit in Europa ein­schränken.

Schließlich würde das Bestehen deutscher Behörden auf eine MPU Überprüfung nach deutschen Standards bei einem im EU-Ausland lebenden Führerscheininhaber, mit unzumutbaren Belastungen verbunden sein, die ihn gegenüber in Deutschland leben­den Personen benachteiligen. Auch die nachträgliche Anerkennung der Fahrberechti­gung in Deutschland nach § 28 (5) der Fahrerlaubnisverordnung findet keine Rechts­grundlage in der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Sie wäre zudem nur praktikabel, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen würde.

Wie kommst Du da drauf, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht gilt?

Auch in meinen Augen währe es hier unsinnig, dass Jemand mit der Fahrerlaubnis in der ganzen EU fahren dürfte, dieses nur in Deutschland nicht darf, obwohl die (deutsche) Sperre für eine neue Fahrerlaubnis beendet wurde.

Knochi1972  03.11.2017, 21:05
@TheGrow

Weil es sich bei der Sperre nicht um eine Fahrerlaubnissperre an sich handelt, sondern um eine Frist, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Das wird gerne verwechselt.

Das bedeutet: Die Sperre ist zwar abgelaufen, aber der Entzug gilt weiterhin, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde. Dabei kann auch beantragt werden, von der ungarischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, so dass eine Umschreibung nicht erfolgen muss.

Und da stellt sich schon das nächste Problem ein: Die Fahrerlaubnis müsste rückwirkend von dem Tag an erteilt werden, an dem die ungarische erteilt wurde. Das geht praktisch nicht.

Dennoch wird seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes auf eine MPU verzichtet, wenn sich der Antragsteller auf jenen Beschluss beruft.

Über mögliche Folgen dieser Entscheidung mag jeder selbst sein düsteres Blatt zeichnen. Aber eines weiß ich schon heute: Sollte auch nur einer meiner Angehörigen deswegen jemals zu Schaden kommen, werde ich die Richter persönlich haftbar machen.

Hallo,

Ich wohne seit mehreren Jahren in Tschechien. Kann euch vorübergehend oder unbefristeten Wohnsitz anbieten. Auf eigenem Grund und Boden. Das ist zwingend notwendig für einen Führerschein erwerb oder Firmensitz.

Wolfganghase@seznam.cz

Hallo,

Ich wohne seit mehreren Jahren in Tschechien. Kann euch vorübergehend oder unbefristeten Wohnsitz anbieten. Auf eigenem Grund und Boden.

Wolfganghase@seznam.cz


Da du einen deutschen Führerschein abgeben musstest, hast du auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Demzufolge hilft dir ein ungarischer EU Führerschein nicht weiter. Mit dem darfst du in Deutschland nicht fahren.

Um in Deutschland fahren zu dürfen, kommst du um eine MPU nicht drum herum. Es sei denn, du gibst deine deutsche Staatsbürgerschaft ab.

MiDugalin 
Fragesteller
 22.10.2017, 20:00

kennst du das Gesetz was raus kam von EUgh bezüglich Führerscheine aus anderen eu Ländern? ich wollte Antworten haben von Leuten die sich mit der Thematik auch auszukennen. aber trozdem danke für deine Antwort auch wenn sie falsch ist

vierfarbeimer  22.10.2017, 20:05
@MiDugalin

Du bist unbelehrbar. Ich hoffe, dass du dich nicht dazu hinreißen lässt mit deinem ungarischen Führerschein in Deutschland zu fahren.

Crack  22.10.2017, 20:16
@MiDugalin


kennst du das Gesetz was raus kam von EUgh bezüglich Führerscheine aus anderen eu Ländern?

Der Europäische Gerichtshof erlässt keine Gesetze,
er berurteilt Streitigkeiten darüber.


ich wollte Antworten haben von Leuten die sich mit der Thematik auch auszukennen. aber trozdem danke für deine Antwort auch wenn sie falsch ist


So falsch ist die Antwort nicht.
Ich bin immer wieder beeindruckt wie doch manche Fragesteller über alles erhaben scheinen, die Lösung ihres Problems schon vorher kennen und das was ihnen helfen könnte ignorieren.

Deshalb erspare ich es mir zu antworten, Du weißt ja schon alles - und das sicher auch viel besser als ich. 😩