Erlaubnis für das Aufstellen einer Spülmaschine

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Moin,

das kann er nicht verbieten.

Auch mitteilen musst du dem das nicht. - warum denn auch?

Wichtig ist, dass das Gerät einen funktionierenden Wasserstop hat, das is so ne kleine Kiste am Zulaufschlauch.

Das is ne Sicherheitseinrichtung, wenn z.B. der Wasserschlauch platzt.

Informiere dich auch bei deiner hausrat und bei deiner haftpflichtversicherung, ob möglicher Wasserschäden da mitversichert sind.

Das Gleiche gilt auch bei ner Waschmaschine, wenn man die in der Wohnung aufstellt.

Auch die kann der vermieter nicht untersagen, selbst dann nicht, wenn z.B. im Waschkeller ein Platz für ne Waschmaschine vorgesehen ist. - genau das hatten wir nämlich bei uns im Haus. Die Mieterin der Dachgeschosswohnung wollte halt ihre Wäsche nicht ständig in den Keller tragen. Solche Geräte gören zum so genannten Vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Geräte nicht während der so genannten Ruhezeiten laufen.

Aber neuere Spülmaschinen sind so leise da dürfte auch das kein problem sein.

Bei Waschmaschinen gehts da um das Schleudern, weil man das auch im Nachbarwohnungen gut hören kann.

Du musst während des Betriebes der Spülmaschine daheim sein, sonst kann es sein, dass im Ernstfall die versicherung die Zahlung verweigert.

Ich würde dem Vermieter in nem 2-Zeiler kurz mitteilen:

"Ich habe jetzt n Geschirrspüler, zur Info teile ich mit, dass evtl Wasserschäden durch Versicherungen abgedeckt sind. MfG"

ich würde dann auch keine Erlaubnis usw. abwarten. - verbieten kann der das nicht.

Ich denke auch, daß es keinerlei gesonderter Genehmigung bedarf! Heutzutage ist davon auszugehen, daß fast jeder Haushalt eine Wasch- sowie Spülmaschine hat! Ich denke jeder Fachanwalt für Mietrecht, wird eine solche Zusatzklausel nur müde belächeln! Bedenke: Der Vermieter tritt gegen Mietzins die Benutzungs- und Eigentumsrechte für die Dauer des Mietvertrages an den Mieter ab. Und da eine Küche, die in der heutigen Zeit sehr oft mit Geschirrspüler angeboten wird, dein Eigentum und ein nicht fester Bestandteil des Hauses oder Wohnung ist, kannst du selbstverständlich auch den Luxus einer Spülmaschine genießen! Wenn das legal wäre und Schule machen würde, müssten wir demnächst wahrscheinlich für jeden Schlüpper einen Antrag in dreifacher Ausfertigung stellen. Wo gibt´s denn sowas!!!!

Frag lieber nach. Er wird es bestimmt nicht verbieten, denn eine Spülmaaschine ist ja eine Arbeiterleichterung. Aber wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, dann halte Dich lieber daran. Hinterher ist der Ärger nur groß.

Frag lieber deinen Vermieter denn ich glaube du hast keine Lust dann "Papierkrieg" zu machen mfg

ich würde ihn fragen. es kann sein das du dich beim kauf einer spühlmaschiene auf den pegel der lautstärke achten musst aber die anschlüsse sind alles vorhanden?! ich würde ihn fragen ich denke nein sagen wird er nicht, allerhöchstens lautstärke oder solche dinge voraussetzten.

Ich habe ja schon gehört das Vermieter das aufstellen einer Waschmaschine verbieten weil diese ja auch doch recht laut sein können und andere Mieter stören, aber das auch Spülmaschinen verboten werden ist mir neu. Mit der Begründung das er Angst vor Wasserschäden hat kann er normalerweise nicht kommen da es mittlerweile genug Vorrichtungen gibt um diese zu verhindern.

Ob eine solche Klausel wirksam ist kann ich dir leider nicht sagen aber vielleicht rufst du einfach mal bei Mieterschutzbund an und fragst da nach.