Erhöhung der Gartenpacht möglich?

3 Antworten

Ich vermute mal, dass diese Pacht nicht im Zusammenhang mit einer Kleingartenanlage steht. Diese haben ihre eigenen Vorschriften.

Für Landpachtverträge kann nach § 593 BGB die Angemessenheit einer Pacht überprüft werden.

Hier kommt es auch auf den Vertrag an. Wurde der Pachtzins pauschal vereinbart oder an einer Berechnung festgemacht. Oft gibt es hier Kammern oder Bauernverbände, die hier vielleicht beraten.

Es stellt sich auch die Frage, was tun wenn der Pächter die Erhöhung nicht akzeptiert. Gibt es weitere Interessenten oder muss man sich dann wieder selbst kümmern.

Das muss in einer Pächterversammlung entschieden und begründet werden! Wenn Du keine Gründe für die Erhöhung erkennen kannst musst Du das dann dort darlegen und es wird dann dafür oder dagegen abgestimmt!!!

Da der Pachtvertrag auch jederzeit gekündigt werden kann, kannst du es dur aussuchen. Gekündigt werden oder zahlen