Gehört die Balkon zum Wohnfläche?

5 Antworten

Grundsätzlich zählen Balkon und Terrasse zu 1/4 bis 1/2 zur Wohnfläche (abhängig von Vertrag resp. örtlichen Bezugsgrößen). Niemand verlangt von dir, die Wohnung insgesamt mit dem Zollstock nachzumessen; entscheidend dürfte aber sein, welche Wohnungsgröße in der NK-Abrechnung durch den VM zugrundegelegt wird.

Du hast doch sicher Betriebskostenabrechnungen. Da steht ja auch die Wohnfläche drin.

Sind da nur 61,5 m² darf der VM die auch nur zur Mieterhöhung heranziehen.

Ansonsten dürfen Balkone oder Terrassen zu Wohnfläche gerechnet werden. Allerdings nur zu 25 - max. 50 % der Grundfläche.

Balkone zählen zu einem Viertel als Wohnfläche. Vermutlich hat der Vermieter den bei Dir nun "neu" zur Hälfte berechnet, was viele machen...da hilft nur genau nachmessen.

Dann schaue doch bitte einmal in die bis dato erhaltenen Nebenkostenabrechnungen wie viele Quatratmeter dort zu Grunde gelegt wurden.