Ausschluss der stillschweigend Verlängerung des Mietverhältnis gem. $545 BGB durch das wiederspruchrecht des Vermieter?

3 Antworten

Das sog. gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte. Nur bei diesen Vertragsarten muß auf das Widerrufrs-/Rücktrittsrecht hingewiesen werden.

Bei  Verträgen die vor Ort, auch beim Vertragspartner zu Hause, in Anwesenheit aller beteiligten Personen abgeschlossen werden gibt es kein Widerrufs-/Rücktrittsrecht.

Paragraf 545 BGB hat damit rein gar nichts zu tun.

Es wurde, wenn ich deine x Fragen zum Thema richtig verstehe, in den Räumlichkeiten der Vermieterin ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen.

Ist der von allen am Mietvertrag beteiligten Personen unterschrieben, ist er wirksam.

Er kann weder von der Partei Mieter, noch von der Partei Vermieter widerrufen werden.

Außer diese Möglichkeit ist vertraglich vereinbart. Was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte.

Kannst du mir bitte erläutern von welchem Widerspruchsrecht du sprichst und worauf sich das beziehen soll?

§ 545 BGB (nicht Dollar) sagt lediglich aus, dass sich ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter die Mietsache über die Laufzeit des Mietvertrags in Gebrauch behält, sofern nicht Mieter oder Vermieter innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Wenn du die Wohnung weiterhin bewohnst, hast du zwei Wochen Zeit der Verlängerung zu widersprechen. Das ist gesetzlich geregelt, daher braucht dich die Vermieterin nicht drüber aufzuklären. Wenn ihr bekannt ist, dass du die Mietsache noch bewohnst, sie der Verlängerung nicht widerspricht und du den Termin verpennst, dann hast du Pech gehabt.

Wenn sie im Vorfeld einer Weiterhuntzung widerspricht, dann erklärt sie bereits im Vorfeld, dass sie einer stillschweigenden Verlängerung nicht zustimmen wird.

Eine stillschweigende Verlängerung des bestehenden Mitverhältnisses ist immer dann möglich, wenn dem nicht widersprochen wurde.

Da fließt dann die Miete über einen Kündigungstermin halt unwidersprochen weiter und das Mietverhältnis wird fortgesetzt.