Erbschaft ohne Kontakt

4 Antworten

Hallo Michaldinho,

wie schon einige andere Nutzer geschrieben haben, ist Ihnen offenbar nach der Ausschlagung des Erbes durch Ihren Vater das Erbe Ihres Onkel zugefallen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass nicht nur Guthaben, sondern auch Verbindlichkeiten vererbt werden. Seitdem Sie Kenntnis haben, dass Sie als Erbe in Betracht kommen, haben Sie sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Sie sollten die Zeit nutzen, sich einen Überblick über das gesamte Erbe zu verschaffen, um entscheiden zu können, ob Sie das Erbe ausschlagen.

Wenn Sie nicht ausschlagen, bleiben Sie Erbe mit allen Rechten und Pflichten.

Viele Grüße, Andreas Hornberger von der TARGOBANK

Hi Michaldinho,

zunächst mal sollte die Erbmasse ermittelt werden. Heißt, sind Schulden vorhanden oder Vermögen, das gegeneinander aufgerechnet wird. Bleibt dann was als Erbe übrig? Dazu lies mal hier weiter: http://goo.gl/W9CzSv

Ausschlagen kannste das Erbe nach

  • § 1944 BGB, Ausschlagungsfrist
    • 1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.
    • 2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.

Grüße

Wenn du dir unsicher bist dann lehne das Erbe ab, dein Vater hat recht, wenn du es annimmst nimmst du auch die Schulden an die er eventuell hatte.

Verscjaffe Dir einen Überblick.

irgendjemand hat den Schlüssel zu der Wohnung.

Also Kontoauszüge prüfen, liegen Mahnungen rum?

Alles ansehen.

6 Wochen hast Du zeit zum ausschlagen.

Und selbst, wenn Du es erst später merkst, kannst Du nochimmer einen Nachlasskonkurs beantragen.

Es kann Dir eigentlich nichts passieren.