Habe ich einen Anspruch auf das Erbe der Oma, wenn ich das meiner Mutter abgelehnt habe?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Das sind 2 Paar Schuhe!!! Ihr habt das Erbe eurer Mutter abgelehnt, damit ist diese Erbschaftsangelegenheit abgeschlossen.

  • Stirbt eure Oma, geht es nur um ihren Nachlass/Erbe!!! Die Erben der 1. Odnung sind ihre Kinder (also eure Mutter und eventuell noch weitere Kinder), sind die Kinder verstorben sind deren Kinder, also die Enkelkinder ohne wenn und aber erbberechtigt.

Vielen Dank für den Stern!

herzliches beileid! das ist egal, du (ihr) seit weiterhin erben eurer oma.

Wir betrachten hier zwei gänzlich unterschieldiche Erbschaftsangelegenheiten die unbedingt getrennt zu betrachten sind. Die Erbschaft nach der Großmutter ist ein anderer Erbfall und Sie sind zu berücksichtigen, als Abkömmling der vorverstorbenen Tochter. Sie und Ihre Schwester treten also an die Stelle Ihrer Mutter.

Die Oma kann ja an die nicht mehr lebende Tochter nichts mehr vererben.

Sie wird an euch vererben, kann aber, wenn ihr die Absicherung sicher haben möchtet, doch nach dem Tod der Tochter ein Testament auf euch ausfertigen lassen.

Meine Oma ist dement und einen vom Gericht bestellten Vormund

Keine Sorge; die Ausschlagung bezieht sich nur auf die konkrete Erbschaft. Das Erbrecht im übrigen bleibt bestehen.

Ja, stimmt

kennen sie vielleicht auch ein Gesetzt dazu, damit ich das mal nachlesen könnte?

@FahrlehrerS

Bürgerliches Gesetzbuch; im fünften Buch ist das Erbrecht geregelt.