Herausfinden was man erbt, ohne die Person wirklich gekannt zu haben?
Hallo Leute,
heute habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem steht, dass meine Oma verstorben ist und ich als Erbe in Betracht komme. Mein Vater hat laut Schreiben die Erbschaft ausgeschlagen. Grund: eventuelle Überschuldung des Nachlasses.
Mein Vater bezieht jedoch Hartz 4, da das Amt ihm bestimmt alles wegnimmt, oder Hartz 4 streicht/kürzt, gehe ich davon aus das das auch der eigentliche Grund sein könnte.
Zur Erklärung: Mein Vater und meine Mutter haben sich getrennt, als ich ca. 2-3 Jahre alt war und seitdem haben wir weder Kontakt zu ihm, noch zu meiner verstorbenen Oma. [Ich bin nun 24]
Wie kann ich nun herausfinden was ich vererbt bekommen könnte ? Ich möchte natürlich keine Schulden erben und noch habe ich Zeit die Erbschaft ebenfalls auszuschlagen.
Ich kannte sie ja nicht, weiß deshalb nicht bei welcher Bank sie war, geschweige denn wo sie wohnt. Gibt es da Möglichkeiten ?
4 Antworten
Hmmmh, verstehe nicht, wenn du zu deinem Vater seit so vielen Jahren keinen Kontakt hast, woher weißt du dann, dass er Hartz IV bezieht ?
Wenn dem nicht so ist frag ihn doch, warum er das Erbe ausgeschlagen hat.
Normalerweise gibt es im Todesfall eine Testamentseröffnung und alle Beteiligten werden informiert. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn kein Testament vorhanden ist, muss der Nachlass geregelt werden.
Um festzustellen was an Erbmasse - oder Schulden - vorhanden ist, solltest du dich an das Amtsgericht deiner Gemeinde oder des Erblassers wenden da diese dafür zuständig ist und muss meines Wissens nach Auskunft erteilen.
Man sollte eine Erbschaft auch nicht vorzeitig ausschlagen. Bsp : es ist ein Haus vorhanden und es Lasten noch ca. 20.000 € Hypotheken drauf. Wenn man selbst einzieht, spart man die derzeitige Miete, nach ein paar Jahren ist es schuldenfrei und gehört dir. Man kann es auch vermieten oder verkaufen, somit die Hypotheken schuldenfrei stellen und hast noch genug Kapital über.
Fazit : schlau machen beim Amtsgericht, dann entscheiden.
Das Testament wird nicht im Gericht mit allen beteiligten geöffnet. Das macht der Rechtspfleger alleine (ist nur im Film anders),
Woher weiß das Amtsgericht von Schulden oder Werten?
Die werden von den Erben melden den Grundbesitz und evtl. materielle Reichtümer. Die Erben zeigen ebenso den Todesfall bei der Bank an. und diese melden dann an das Finanzamt.
Gern !!
Wenn das Erbe feststeht kann man sich entscheiden, es anzunehmen oder abzulehnen. Du musst nicht die Katze im Sack "kaufen". Ich würde mir das genau anschauen und auch die Wertangaben, sofern vorhanden.
Dafür, dass das Erbe "feststeht", muss man aber selbst sorgen. Und zwar innerhalb der Sechswochenfrist. Sonst hat man das Erbe automatisch angenommen, mit allen Schulden.
Du musst ja vom Erbe Kenntnis haben bevor du dich äußerst.
Ja genau, das ist ganz wichtig, aber die Kenntnis muss man sich eben selbst und sehr schnell verschaffen. Da wartet niemand ab, bis man mal Zeit hat, die Unterlagen der Oma durchzusehen, sich beim Grundbuchamt zu informieren usw.
Nach sechs Wochen ist Ende aus finito.
Wenn es keine Zusammenstellung gibt, ja.
Du bekommst ohne Erbschein von keiner Stelle Auskunft, keine Bank sagt dir, ob Erbmasse vorhanden ist, die will erst den Erbschein sehen.
Du brauchst nichts zu tun, dann hats du das Erbe angenommen, läßt dir den Erbschein ausstellen, gehst dann zur Bank und weißt, was du erben wirst.
Das können auch Schulden sein, ein belastetes Haus, ein unbezahltes Auto.
ABER: wenn dem so ist, kannst du das Erbe auf den Nachlass beschränken lassen. Das machst du bei Gericht, dann haftest du nicht mit deinem Vermögen für die Schulden deiner Großmutter.
Wenn dein Vater kein Geld hat, es keinen Ehemann und keine Geschwister der Großmutter gibt, du das einzige Enkelkind, dann kann es sein, dass du für die Kosten der Bestattung herangezogen wirst.
Denn, es herrtscht Bestattungsplficht und die Angehörigen sind zu der Kostenübernahme verpflichtet, wenn der Nachlass diese Kosten nicht decken kann. D.h. wenn Einzeikind, wäre dein Vater dran- der kann nicht wegen ALG II, wendet sich ans Sozialamt. Sozialamt zahlt erst einmal und forscht dann anch den nächsten Angehörigen- also auch dir, um die Kosten einzutreiben.
Richte dich darauf ein, dass du hier- auch wenn du das Erbe ausschlagen solltest, herangezogen wirst- das eine schließt das andere nicht aus.
Es gibt eine sehr kurze Frist, innerhalb der Du das Erbe ausschlagen kannst, nämlich sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft.
Es kommt niemand zu Dir, um Dich zu informieren, sondern Du musst selbst herausfinden, wie hoch oder niedrig das Erbe ist.
Vielleicht ist es sinnvoll, dass Du Dich mit Deinem Vater deswegen in Verbindung setzt.
Vielleicht hilft Dir der folgende Link:
Ich habe durch den Bafög Antrag für mein Studium erfahren, dass er Hartz 4 bezieht.
Danke für deine Tipps, habe grade mal angerufen und alles geschildert. Die Bearbeiterin vom Amtsgericht war leider so extrem unfreundlich und provokant, (und ich kann eigentlich viel wegstecken), dass ich auflegen musste. Vielleicht habe ich Glück und erreiche später jemand anders. Danke für deine Tipps.