Erbschaft komisches Gefühl Unterschlagung?
Ich habe zu 50% ein Haus und drei Sparbücher mit unbekannten Summen geerbt. Die andere Hälfte steht meiner Tante zu, die auch Bankvollmavht hat. Notar Termin ist bald.
Da meine Tante und mein Onkel sich komisch benehmen und ich auch kein Vertrauen habe ist meine Frage: werde ich je mitbekommen, ob die beiden vorher heimlich Geld entwendet haben? Hab ich ein Recht die kotobewegungen und die der Sparbücher zu sehen? Wie hätte ich mich vorher schützen können?
Ich hab nie gefragt, wieviel ich erbe und was auf der Bank ist. Weil ich einfach dankbar bin dafür.
Vielen Dank für die Antworten
6 Antworten
werde ich je mitbekommen, ob die beiden vorher heimlich Geld entwendet haben?
Das kommt darauf an: Zwar steht dir als Erbin unter Vorlage eines Teilerbscheins eine sog. Erbfallmitteilung der Bank zu, d. h. deren gesetzl. verplichtende Auflistung aller Konten mit Salden-Wertstellung am Todestag. Und du hättest als Mitglied eurer Erbengemeinschaft Anspruch, die Nachlassunterlagen einzusehen - so die denn vollständig noch vorlägen.
Allerdings wirst du beweisen müssen, das lebzeitige Abhebungen nicht mit Wissen der oder für die Inhaberin selbst vorgenommen wurden.
Verfügungen nach dem Tod der Kontoinhaberin müssten hingegen von den Erbschaftsbesitzern belegt werden oder könnten dem Nachlass wieder zugerechnet werden.
G imager761
Wenn du die Sparbücher bekommst, dann siehst du ja, wann Geld abgehoben wurde. Wenn da was nicht stimmt kann dir, sollte deine Tante auf stur schalten nur, ein Anwalt helfen.
Wobei soll da ein Anwalt helfen? Das lebzeitige Abhebungen nicht mit Willen oder für die nun verstorbenen Inhaberin von der Bevollmächtigten vorgenommen wurden, steht da eben nicht.
Und Bestattungs-, Trauerfeierbewirtungs- und Grabpflegekosten darf man entnehmen.
Da es sich um Sparbücher handelt, in die jede Ein- und Auszahlung mit Datum und Betrag eingetragen wird, kann es ja nicht schwer fallen festzustellen, ob nach dem Erbfall (und auf diesen Tag kommt es an, es sei denn Sie vermuten, dass die Tante unberechtigte Abhebungen zuvor vorgenommen hat) Abhebungen erfolgt sind. An dem zu 50% an Sie vererbten Haus kann eigentlich niemand sich unrechtmäßig bereichert haben, wie denn auch ? Also: Nicht gleich in Panik oder Aggression fallen, sondern erst mals die Sparbücher anschauen und nur dann die Tante fragen, wenn sich verdächtige Abhebungen herausstellen. Die Antwortgeber, die Ihnen ratren, sogleich einen Anwalt zu beauftragen könnten mehr verderben als Ihnen nutzen.
Du darfst alle Kontobewegungen einsehen, mindestens die ab dem Todeszeitpunkt. Das würde ich auch verlangen.
Mach Dich darauf gefaßt, dass es Streß gibt.
Wie brido schreibt: Nimm einen Anwalt.
Du solltest auf jeden Fall dir lückenlos die Kontoauszüge zeigen lassen. Es ist sehr gut möglich, dass das Geld vorher schon abgezweigt wurde. Am besten in Gegenwart des Notars.