Grundbuch nach Erbe ändern – Notar zwingend nötig?
Hallo,
wenn man von seinen Eltern ein Haus geerbt hat und den Grundbucheintrag entsprechend ändern lassen will – braucht man dann zwingend einen Notar? Oder genügt ein eigener Antrag mit dem amtlichen Erbschein als Beleg?
Danke und Grüße
5 Antworten
wenn man von seinen Eltern ein Haus geerbt hat und den Grundbucheintrag entsprechend ändern lassen will – braucht man dann zwingend einen Notar?
Nein.
Oder genügt ein eigener Antrag mit dem amtlichen Erbschein als Beleg?
Richtig. Grundbuchumschreibungen von Todes wegen werden damit auf Antrag vorgenommen und das sogar kostenfrei.
G imager761
Den Notar kannst du leider nicht umgehen.
Natürlich kann er den umgehen, denn hier muss nichts beurkundet oder öffentlich beglaubigt werden.
notar
falsch
Es reicht ein formloser Grundbuchberichtigungsantrag und Vorlage eines geeigneten Erbnachweises (Erbschein oder Öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll).
Das gilt aber nur, wenn man tatsächlich Erbe geworden ist und nicht nur ein Vermächtnis auf das Haus erhalten hat.
du verwirrst mich gerade. Die Personalien des Erben werden also nicht geprüft?
oder bedeutet formloser Antrag = ich gehe mit meinem Erbschein und meinem Perso beim Grundbuchamt vorbei und bitte um die Berichtigung?
Der Personalausweis ist nicht einmal erforderlich. Es genügt ein Schriftstück mit dem Antrag auf Grundbuchberichtigung. Der Erbschein als Erbnachweis wird in Ausfertigung vorgelegt. Das genügt um das Grundbuch zu berichtigen, schließlich ist das Eigentum bereits mit dem Erbfall übergegangen.
Ein Notar ist nur erforderlich, wenn aus Formerfordernisgründen des BGB oder des Grundbuchrechts Verträge und Bewilligungen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen. Reine Grundbuchanträge sind schon seit 120 Jahren formlos möglich.
Hallo,
du beantragst beim Nachlassgericht (Amtsgericht) den Erbschein. Den Erbschein schickst du zum Grundbuchamt (Amtsgericht) mit der Bitte um Berichtigung des Grundbuchs.
Also ohne Notar möglich.