Grundsicherung und Erbe.

7 Antworten

Meld das doch einfach nicht... & lass das Geld vom Notar auf ein andres Konto auszahlen oder lass dich bar auszahlen vom Notar und schon merkt es keiner mehr
!

Oder melde dich vorher ab... Und wenn du es hast wieder an...
Außerdem darfst du ein Vermögen von 7500€ besitzen und einmal Zahlung also knapp 8000€

"Hierbei handelt es sich lediglich um einen Gedankengang & und es ist natürlich verboten und sollte nicht gemacht werden"

Grundsätzlich dürfen Sie alles geerbte behalten. Die Grundsicherung von vor den Erbfall muß nicht aus den Erbe zurückgezahlt werden. Allerdings reduziert sich die Grundsicherung und entfällt u.U. eine gewisse Zeit.

Das Erbe zählt bei der Grundsicherung als Einkommen. Sollte die Bedürftigkeit in den Monat des Erbfalls durch das Erbe entfallen, ist es als einmalige Einnahme auf 6 Monate verteilt anzurechnen. Danach ist das was noch vorhanden ist Vermögen. Hierbei muß man immer prüfen, wie man dann krankenversichert ist.

Innerhalb der 6 Monate muß aber auf Sozialhilfenivau gelebt werden. Das Geld darf aber auch nicht verschwendet werden sprich es darf nicht vorsätzlich wieder Hilfsbedüftigkeit erzeugt werden.

Auf die Höhe der EU-Rente hat das Erbe hingegen keinen Einfluss.

Ich werde Geld erben

Sofern der Erblasser noch lebt, kann er durch geschickte Gestallung des Testaments eine Anrechnung vermeiden. Das hat aber auch den Nachteil, das das nur geht, in den er die Verfügungen über das Geld begrenzt. Lohnt sich also eher bei kleineren Erbschaften.

Innerhalb der 6 Monate muss aber auf Sozialhilfenivau gelebt werden. Das glaub ich nicht ! Meine Recherchen ergaben , das man mindestens 1600,00 Euro pro Monat aus geben darf.

Nach Paragraph 90 Abs. 1 SGB XII ist das Vermögen einzusetzen.

Gemäß der Durchführungsverordnung zu Paragraph 90 im Abs. 1 ist der Betrag von 5000 Euro festgeschrieben (neu seit 01.01.2017).

Somit liegst du bei 3500 Euro darunter und es wird nicht abgerechnet.

Aber muß ich es dem Amt melden ?

@piethape

Ja gehört zur Mitwirkungspflicht nach Paragraph 60 ff SGB I.

@torboso

Entschuldigung, ich hätte noch eine Frage. Das heißt ich kann die 3754 Euro behalten und bekomme meine Grundsicherung wie gewohnt weiter ,

ohne Abzug. Oder gibt es irgendeine Auflage

@piethape

Wenn es im Laufe des Grundsicherungsbezugs ausgezahlt wird, ist es rechtlich umstritten. Es kann passieren, dass das Erbe dann als Einkommen gewertet wird. Dann wäre es anzurechnen. Wenn es als Vermögen angesehen wird, treffen meine o. g. Aussagen zu.

Die nehmen dir gar nix ab. Aber du mußt davon leben. D.h. du bekommst dann entsprechend keine Grundsicherung mehr, bis der größere Teil des Erbes aufgebraucht ist.

könnte ich Mir auch Sachen davon kaufen wie z.b Möbel einen Roller und Kleidung?

@FrankAndre

So lange du keine Sozialleistungen beziehst, kannst du mit deinem Geld machen was du willst. Außer verschenken. Denn dann würde dir bei späterer erneuter Bedürftigkeit unterstellt, du hättest diese Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt.

@altgenug60

Also bekomme ich keine zeit vorgegeben wie lange das geld reichen muss?Ich habe schon jahrelang keine neue Kleidung mehr gehabt würde Mir einen kompletten satz neue Kleidung kaufen.Waschmaschine wäscht nur noch kalt mein tv spinnt auch pc geht auch kaputt und mein Mofaroller fährt garnicht mehr.könnte ich mir von dem Geld das alles kaufen?Und andere Dinge wie ein Bett und Rückengerechter Matratze

@FrankAndre

Ja. Genau diese Projekte würde ich an deiner Stelle jetzt zügig in Angriff nehmen. Und wenn dann noch was vom Erbe übrig ist, gönn dir einen schönen Urlaub.

altgenug ich lese Ironie raus xD

Das Erbe darfst du behalten. Aber du bekommst dann natürlich erst einmal keine Grundsicherung mehr, bis das Erbe bis zu einem Freibetrag von 2600 € aufgebraucht ist.