Kann man sein anteiliges Haus-Erbe auszahlen lassen, obwohl das Haus noch mit Schulden belastet ist?

8 Antworten

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Unterstellt, dein Miteigentumsanteil ist dir durch testamentarische Verfügung oder durch gesetzliches Erbe der Verstorbenen zugefallen, besitzt du den anteiligen Verkehrswert, trägst aber gleichzeitig ebenso die Verbindlichkeiten (Tilgung und Zinsen einer Hypotjek) wie sämtliuche Lasten (Steuern, Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Instandsetzungskosten usw.) jeweils zu 1/6 mit.

Natürlich kannst du deinen Miteigentumsanteil abzgl. der anteiligen Hypothekenverbindlichkeiten einem der Miteigentümer zum Kauf anbieten und veräußern.

Dieser Kaufvertrag wäre zwingend notariell zu beurkunden.

G imager761

Jetzt meine Frage: Ich weiß das man sein anteiliges Haus-Erbe ausbezahlen lassen kann nur es kann sein das noch Schulden das Haus belastet,

Bei der Testamenteröffnung wurde doch sicher erwähnt, ob noch Schulden vorhanden sind.

Du hast als Erbe das Recht dir einen Grundbuchauszug zusenden zu lassen, darauf ist unter anderm auch ersichtlich ob noch Grundschulden eingetragen sind.

Bei der monatlichen Abrechnung für das Haus würden die übrigen Erben sicher von dir anteilig die Raten und Unkosten verlangen.

Falls du noch keine Aufstellung der Verbindlichkeiten erhalten hast, bitte sie um diese.

Bei einem Verkauf werden dir vom Erlös die gesamten Schulden abgezogen.

Nicht nur diese die eventuell auf das Haus lasten, sondern die Schulden vom gesamten Erbe.

Jeder Miterbe hat das Recht, sich von der Erbengemeinschaft zu lösen und sich seinen Anteil von den übrigen Mitgliedern auszahlen zu lassen", sagt Stefan Walter, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund. "Fehlt den Miterben dazu das Geld, kann der Aussteiger die Immobilie zwangsversteigern lassen." Wollen die übrigen Erben das Haus behalten, müssen sie bei der Teilungsversteigerungs mitbieten.

Quelle:

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article8163209/Gemeinsam-erben-kann-Probleme-bringen.html

Wenn Schulden drauf sind, hast du die mitgeerbt. Also wird das Anteilig verrechnet. So war das glaub auch bei uns.

Da kannst du ja nachfragen. Sollten Schulden dieses Haus belasten, erbst du zugleich 1/6 der Schulden.

Du kannst das Erbe aber auch ausschlagen. Dann bekommst du nix, musst aber auch nix zahlen.

Also abwägen, ob das Erbe grösser ist als die Schulden (falls welche vorhanden sind).

Baudelaire  29.03.2012, 10:29

Die Mutter ist seit 5 Jahren tot, da ist nichts mehr mit Erbauschlagung.

Anwalt und Notar haben mit einer Erbauseinandersetzung zunächst einmal nichts zu schaffen! Das ist eine freiwillge Regelung zwischen den beteiligten Erben. Das Ausscheiden aus der Erbengeminschaft gegen Zahlung einer auszuhandelnden Abfindung wäre dann eine Sache die ma über einen Notar regelt, der dann diese Urkunde dem Grundbuchamt zur Berichtigung des Grunches im Zuge der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung einreicht. Erzielen Sie keine Einigung, dann bleibt die Möglichkeit der Teilungsversteigerug zur Aufhebung der Erbengemeinschaft. Der Versteigerungserlös würde dann nach Abzug aller Kosten und der auf dem Objekt lastenden Restschuld unter den Erben gleichmäßig anteilsgerecht durch Zuweisung im Verteilungstermin verteilt.