Erbe auf ein anderes konto

6 Antworten

Und zwar hat eine Freundin von mir 100.000€ von ihrer Mutter geerbt, nun hat sie das Geld aber auf das Konto ihres Sohnes überweisen lassen, da sie selber viele Schulden hat.

Hier ist zunächstmal §283 StGB zu beachten:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

Danach darf das Vermögen, sobald es ihr zugefallen ist, nicht "beiseite geschaft" werden. Zwar ist der Schuldner frei, wie er sein Vermögen lagert, allerdings wäre dies spätestens bei einer EV zu offenbaren.

Zulässig wäre in diesen Zusammenhang daher nur eine Ausschlagung der Erbschaft. Dadurch würde sie schlicht nicht Erbe werden.  Durch eine Ausschlagung verliert sie selbst natürlich sämtliche Ansprüche an der Erbschaft.

nun hat sie das Geld aber auf das Konto ihres Sohnes überweisen lassen,

Wenn es bezüglich der Überweisung keine vertragliche Grundlage gibt, kann das Geld als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangt werden.

Dumm gelaufen, würde ich sagen. Warum hat sie nicht das Geld genommen und ihre Schulden damit gezahlt, anstatt solche Spielchen zu machen?

Es liegt ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung vor, die Mutter könnte den Sohn verklagen und hätte beste Chancen auf ein positives Gerichtsurteil. Wenn der Sohn der Mutter etwas hinterhältig ist könnte er den Gläubigern der Mutter und/oder dem Gericht davon in Kenntnis setzen. Wenn ihre Schulden deutlich geringer als 100 TEU sind dann lohnt es sich das Risiko einer Klage in Kauf zu nehmen. http://www.humboldtverein.de/lernhilfe/1171210441005_Bereicherung

er kann mit dem geld machen was er will - sein konto . sicherlich ist das absolut ungehörig was er da macht, aber da die mutter rein garnichts in der hand hat, wird sie nicht an dieses gekd rankommen, das läuft jetzt wie eine schenkung

ja, ist es. sie hat das geld willentlich überwiesen. dadurch ist ein legitimer auftrag durchgeführt worden. sie darf ja mit dem geld machen, was sie will und sei es auch das geld zu überweisen. es ist auf sein konto gelandet, also in seinen besitz übergegangen.