Ich habe ein Grundstück ( Ackerland ) geerbt

4 Antworten

wenn beide erben,teilen sie auch die kosten. ihr könntet verpachten oder verkaufen und den erlös teilen.

Ihr habt beide das Stück geerbt - dann könnt ihr doch beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden - dazu muss das Stück nicht geteilt werden.

Wenn aber auch im Grundbuch jeder seines eigenes Teilstück haben soll - dann muss es vermessen werden und erst danach kann jedes Teilstück als eigenes Grundstück im Grundbuch eingetragen werden - und dazu auch der jeweilige Eigentümer.

Normalerweise teilt man sich in einem solchen Fall die Kosten für die Vermesseung, den Notar und die Grundbucheintragung.

Frage also deinen Notar, ob im Testtament steht, dass du die Kosten allein übernehmen sollst oder woher er das nimmt.

Sofern der Notar Sie als Alleinerben erkannt hat, der n ein Vermächtnis hisichtlich eines nicht näher bestimmten Teilanspuchs der Schwester zu erfüllen hat. und der Anteil der Schwester am Grundsück damit Ihnen überlasswen ist, machen Sie halt ein kleineres Stück für die Schwester kar, desssen geringerer Wert dann Ihre Kosten ausgeleicht.

Ihr solltet fair sein und bleiben. Sollte der Acker vermessen, und alles was dazu gehört gemacht werden, teilt Euch die Kosten.