Erbschaft für minderjährige?

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Lege das Geld auf deinem Namen an und verfüge in einem Vermächtnis das dieses Geld dem Enkel xy gehören soll.

Dieser Übergang findet dann nur im Ablebensfall statt und ist unabhängig von der Erbmasse, d.h. die Erben haben keinen Anspruch darauf.

Werden die Kinder volljährig, dann kannst Du das Geld weiterhin verwalten oder auszahlen. Außer Dir und im Erbfall die Vermächtnisnehmer kann Niemand über die Gelder verfügen.

Ein Vermächtnis ist schriflich wie ein Testament abzufassen. Man sollte nur Sorge tragen das im Ablebensfall das Dokument nicht vernichtet wird.

wenn du ein Konto eröffnest auf den Namen der Kinder und die Unterlagen bei dir behältst., kann die Mutter doch nicht ran

diddi49 
Fragesteller
 26.12.2013, 13:21

Doch wenn Sie es erfährt.Zinsbenachrichtigung ect.

diddi49 
Fragesteller
 26.12.2013, 13:22

Doch wenn Sie es erfährt Zinsbenchrichtigung ect.

Karl37  27.12.2013, 18:25

Du vergisst den Art. 1642 BGB

Wer kennt eine Möglichkeit minderjährigen Enkelkinder etwas zu vererben ohne das die Mutter da ran kann.

Entscheidend ist hier §1638 Abs 1 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1638.html

Danach kann der Erblasser oder Schenker festlegen, das das Geld nicht von den Eltern verwaltet werden soll.

Bei einen Erbfall kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der das Geld bis zur Volljährigkeit verwaltet. Wichtig ist es hierbei auch zu definieren, welche Vergütung der Testamentsvollstrecker bekommt ( man beachte, das der Vollstrecker ablehnen kann).

Bei der Zuwendung können alternativ auch Anordnungen getroffen werden (§1539 BGB). Der Nachteil hierbei ist aber das diese Anordnungen primär im Innenverhältnis wirken.

du musst es in eine spareinlage für das kind einzahlen, die erst bei volljährigkeit fällig wird

etwas, wo niemand vorher dran kann, weil verträge es verhindern

sollte die bank dich eigentlich beraten können

GrossmeisterB  26.12.2013, 13:10

es kann aber sein, dass mama merkel es dann vorher irgendwann einfach wegnimmt, weil die eu geld für frankreich braucht

das hatten wir erst letztens in der schule. also eigentlich müsstest du glaube ich das erbe schon deinen kindern geben, jedoch kannst du es auch jemandem anderen vererben, wenn du auch einen berechtigten Grund hast, weshalb du das erbe nicht deinen kindern überlassen möchtest bzw. Schwiegerkinder (in diesem fall Schwiegertochter). aber man darf laut Gesetz, das erbe minderjährigen überlassen. aber ich glaube nicht das volle erbe, sondern nur einen teil. deine kinder sind dann glaube ich noch pflichtteilberechtigt, wenn du das möchtest.

würde mich mal im Rathaus erkundigen oder beim Staat. oder schau doch einfach mal im Internet. hab hier noch eine internetadresse, die dir evtl. helfen könnte!

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/testament_minderjaehrig.html

LG Miri:) hoffe ich konnte dir helfen! :)