Kann man ein Erbe zurückgeben wenn man es bereits angetreten hat.?
Unser Haus wurde der minderjährigen Enkeltochter vererbt, ihre Mutter ist Testamentsverwalterin bis die Tochter 25 ist. Seit geraumer Zeit schiebt die Mutter Stress und will mich, aus dem Haus haben, damit sie verkaufen kann. ( Ich hab lebenslanges Wohnrecht ) Ich hab die ganze Zeit alle Kosten bezahlt, was ich nicht musste. Wegen dem Stress hab ich jetzt die Zahlung eingestellt jetzt will sie mir das Haus übereignen. Sie hat damals die Erbschaft angenommen. Frage: kann sie jetzt mir das Haus wieder übereignen.
3 Antworten
1. Es geht nicht um ein Erbe, sondern um eine Schenkung, denn Du lebst ja (zum Glück) noch.
2. Das ist eine Sache für das Familiengericht, denn man müsste sehen, was in dem Schenkungsvertrag steht. Wurde der seinerzeit dem Vormundschaftsgericht vorgelegt?
3. Einem minderjährigen Kind darf nämlich nicht geschenkt werden, dass dieses Kind in eine Zahlungsverpflichtung bringt (die es ja nicht leisten kann).
4. Die Mutter hat für das Kind angenommen (was ich nach Deinem Sachverhalt für rechtlich bedenklich halte). Aber für jedwede Verfügung (auch dem Verkauf) bedarf es der Genehmigung des Gerichts.
5. Oder hast Du das Haus Deiner Tochter übertragen mit der Verpflichtung es am 25. Geburtstag der Tochter weiter zu verschenken?
irgendetwas an Deinem Sachverhalt "hakt."
Aha, man muss zwar noch immer interpretieren, aber dabei kommt raus:
Es war das Haus Deiner Frau. Bei deren Tod wurde das Haus mit einem Wohnrecht für Dich an die Enkelin vererbt. Die persönlichen Dinge an die Tochter.
Da kann die Tochter gar nichts zurück geben. Es gehört der Enkelin. Thema durch. Allerdings bleibt das Problem der Nebenkosten des Hauses. da hat keiner dran gedacht.
Wenn Du nicht zahlst udn Deine Tochter auch nicht, dann ist die Enkelin dran, die kann nichts zahlen. Wenn dir Grundsteuer nicht gezahlt wird, dann wird irgendwann die Gemeinde wegen der Grundsteuer die Zwangsvollstreckung betrieben, was zur Zwangsversteigerung führen würde.
Exakt verstanden, sehr hilfreiche Antwort.
Vielen Dank
Lies, was hier steht. Nachträglich zurücktreten geht nicht.
Nachträglich zurücktreten geht nicht.
Richtig - man kann ein Haus nicht einem Verstorbenen wieder zurück geben.
Deshalb verstehe ich obige Frage nicht!
Hat die Enkelin schon geerbt oder steht sie nur im Testament? Kann die Enkelin die Nebenkosten bezahlen? Arbeitet sie schon?
Diese Infos werden benötigt.
Ich habs vielleicht falsch erklärt, also das Haus wurde Testamentarisch an die Enkeltochter vererbt, die Mutter wurde als Testamentsvollstreckerin eingesetzt bis die kleine 25 ist und ich habe lebenslanges Wohnrecht. Meine Tochter, also die Testametsvollstreckerin hat die gegenstände geerbt, die der Mutter gehörten. Jetzt will die Tochter ihr persönliches Erbe abholen aber das Haus will sie mir wieder überschreiben, weil sie nun die Kosten scheut, die ich immer zahlte, nur jetzt nicht mehr, weil sie mit Anwaltlicher Hilfe Sachen herausverlangt, die ich nie verweigert habe herauszugeben. Die Tochter hat sich drei Jahre nicht blicken lassen und jetzt das. Also kann sie jetzt das Haus an mich überschreiben lassen?