Erblasser hebt vor dem Tod alles in Bar ab?

12 Antworten

Solange der Opa das Geld dem Enkel in Bar geschenkt hat und niemand davon weiß, kann man nicht viel da gegen tun... Wenn das aber irgendwie rauskommt, muss der Enkel einen Teil an die anderen Erben abdrücken, wegen der 10 Jahres Regel, die auch bei Schenkung solcher Art zählen. Aber ja, wers nicht weiß den machts nicht heiß.

karin69  19.06.2018, 23:27

So einen Opa hätte ich auch gerne ... 🤪

SpezialMarco17 
Fragesteller
 19.06.2018, 23:30
@karin69

Naja wenn sich der Opa mit seinem Kind und allen anderen Erben nicht gut versteht außer mit seinem Enkel, dann ist sowas schon verständlich ^^

Soweit ich weiß und kein Testament vorhanden ist, erbt bei einem Todesfall nur das Kind. Enkel und Nichte sind nicht erbberechtigt.

Wenn der Erblasser aber nicht seinem Kind, sondern seinem Enkel alles hinterlassen will, dann muss er ein Testament machen, in dem er den Enkel als Alleinerbe einsetzt und das Kind hat dann einen Pflichtteilsanspruch. Voraussetzung der Enkel ist das Kind vom Kind.

Bei Schenkungen werden diese Schenkungen innerhalb von 10 Jahren anteilig ins Erbe eingerechnet.

Am sinnvollsten wäre es ein Testament zu machen und sich mit dem Kind zu einigen. Alleinerbe der Enkel, das Kind bekommt einen Anteil und verzichtet dann auf den Pflichteil.

Es alles bar und unter der Hand zu machen, finde ich jetzt nicht so richtig....

Lotta1965  20.06.2018, 13:45
Es alles bar und unter der Hand zu machen, finde ich jetzt nicht so richtig....

Warum nicht? Ich finde das total in Ordnung, so landet es nämlich da, wo Opi das auch möchte. Wenn Opi sein Vermögen testamentarisch verteilt, fühlt sich garantiert einer benachteiligt. Und je nach Vermögen des Erblassers, schlägt der Staat mittels Erbschaftssteuer mal richtig zu, sofern der Erbteil den Freibetrag übersteigt. Und Enkel haben, sofern die Eltern noch nicht verstorben sind, einen wesentlich geringeren Freibetrag.

Klar kann Opa das machen, immer schön kleinere Beträge bis die Kohle weg ist. Die Nichte hat übrigens keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Die 10 Jahresklausel gilt für alle Schenkungen. Hierbei wird das Geschenkt den Nachlass hinzugerechnet und darauf dann der Pflichtteil ermittelt. Ob das Geschenk bar oder als Überweisung erfolgte ist dabei unerheblich.

Der BGH hat hierbei den Pflichtteilberechtigten einen Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten zugestanden.

Natürlich ist es so, das der Pflichtteilsberechtige erstmal auf die Idee kommen muß, das Geld verschenkt wurde.

Außerdem müssen die Anderen ja nichts davon erfahren?

Der Erbe kann die Kontobewegungen des ererbten Kontos nachvollziehen.

Wenn der Erblasser, z.B. ein Opa, ein Kind, ein Enkel und eine Nichte hat, und möglichst das ganze Erbe seinem Enkel geben will,

Dann sollte er den Enkel zunächstmal schlicht als Erben einsetzen.

Es ist nämlich so, das Erbe automatisch erfolgt, der Pflichtteil hingegen eine Forderung ist, die erhoben werden kann, aber nicht muß. Ob sein Kind nun den Pflichtteil vom seinen Kind, also den Enkel fordert, oder den Wunsch des Erblassers akzeptiert, ist dabei keine rechtliche Frage sondern eine moralische Frage.

Lotta1965  20.06.2018, 13:49

In Erbschaftsangelegenheiten steht die Moral hinten an. Je höher das Gesamtvermögen ist, desto mehr gehen die engsten Verwandten aufeinander los, weil sich ener benachteiligt fühlt. Ist nicht immer so, man sollte aber durchaus damit rechnen.

Für solche Sachen gibt es Rechtsberatung im Internet von echten Anwälten.

Sollte es bei Dir irgendwann tatsächlich mal aktuell werden, kann Dir natürlich nur ein Anwalt aus dem realen Leben helfen.

Ich finde es traurig und beschämend, wenn Angehörige im Nachhinein versuchen den Willen vom Opa zu umgehen indem sie sich mit Hilfe eines Anwalts versuchen zu bereichern.

Passiert leider viel zu oft!!!

Lukas220999  20.06.2018, 19:50

Vielleicht möchte Opa aber ja, dass das Enkelkind das Geld bekommt.

IlmMumK  20.06.2018, 19:55

Dann müsste wohl geprüft werden, ob er das bekommen darf. Halbrecht hat dazu eine sehr gute Antwort geschrieben.