Millionenschenkung an Minderjährige?

9 Antworten

Eine solche Schenkung ist problemlos moeglich. Der Minderjaehrige kann auch frei ueber das Geld verfuegen, wenn die Eltern es erlauben.

Steuerlich wird eine Schenkung wie eine Erbschaft behandelt. Hier kannst du ausrechnen, wie hoch die von deinem Sohn zu zahlende Schenkungssteuer sein wird (deutlich ueber 5 Millionen): https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/erbschaftssteuerrechner/

Ihr benötigt dringend Beratung durch Steuerberater und Notar. Natürlich kann man einem minderjährigen schenken was man will und natürlich muß der Beschenkte sich gegenüber dem Finanzamt erklären und seine Steuerschuld begleichen. Wahrscheinlich wird auch das Familiengericht bei einer derartigen Transaktion prüfen ob die Eltern geeignet sind eine derartige Summe für Ihr Kind zu verwalten, oder ob zum Wohle des Kindes nicht besser ein vom Gericht eingesetzter Vermögensverwalter zu bestellen ist.

Ich habe meinen minderjährigen Kindern ebenfalls Immobilien, Aktien, Gesellschaftsanteile meiner Unternehmen und Geld geschenkt und wurde auch gleichzeitig vom Familiengericht zu deren Vermögensverwalter bestellt und habe die Steuererklärungen durch meinen Steuerberater auf Kosten der Kinder erledigen lassen. Ohne Beratung hätte das meinen Kindern ein Vermögen gekostet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MatthiasWagner7 
Fragesteller
 21.11.2019, 04:20

Guten Morgen,

danke für die hilfreiche Antwort.

Ich werde mich mal mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen.

Wie genau meinst du das mit dem Vermögensverwalter?

Ich und meine Frau möchtend dass eigentlich wie bisher regeln, sprich, Kind hat Girokonto und verwaltet sein Vermögen alleine und wenn er sich mal was bestellt bzw. kauft haben wir kein Problem damit.

Er ist sehr reif für sein Alter und hat schon freiwillig meine Steuererklärungen geschrieben, um für später zu "üben" meinte er. Deshalb denke ich, dass ich ihm die Verantwortung überlassen kann, sofern sich das Familiengericht da nicht einmischt.

verreisterNutzer  21.11.2019, 09:04
@MatthiasWagner7

Bei einer derartigen Summe will das Familiengericht zu Recht wissen, ob das Vermögen der Gefahr der Veruntreuung unterliegt, wer nicht einen einwandfreieinen Leumund vorweisen kann und nicht selbst in der Vergangenheit ein höheres Einkommen vorweisen kann, dem wird ein Vermögensverwalter zum Schutz des Kindes vor die Nase gesetzt. Das Kind darf zb. nur im Rahmen seiner Geschäftsfähigkeit selbst über sein Vermögen verfügen. Alles andere darf nur zum Wohle des Kindes in normaler bis angemessener Größenordnung verwendet werden.

verreisterNutzer  21.11.2019, 09:11
@verreisterNutzer

Es ist Aufgabe des Familiengericht die Interessen von Kindern in besonderen Situationen zu schützen, in solchen Fällen auch vor den eigenen Eltern. Die Familiengerichte beschäftigen sich jährlich mit hunderten Fällen in denen Kinder von ihren eigenen Eltern zb. um ihr Erbe gebracht wurden. Wenn eine derart große Summe in die Hände minderjähriger gelangt ist das Familiengericht verpflichtet zu prüfen ob und wie die Rechte des Jugendlichen gewahrt bleiben.

Ich kann nicht verstehen, dass Du für diese Frage nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch nimmst. Der schenkende Opa wird das Honorar dafür sicher neben den 20 Mio zur Verfügung stellen. Trotz der hier schon vorliegenden vernüftigen und richtigen Antworten meine ich, dass ein "Fall" wie dieser nicht für diese Community geeignet ist. Ratsuchende sind hier eher Menschen, die sich tatsächlich nicht leisten käönnen, für einen Rat Geld aufzuwenden.

PatrickLassan  21.11.2019, 09:19
Ich kann nicht verstehen, dass Du für diese Frage nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch nimmst

Ich auch nicht, aber ich halte es für möglich, dass die Frage keine Grundlage in der Realität hat.

Wenn mich nicht alles täuscht, ist dies keine Erbschaft sondern eine Schenkung.

Korrekt. Wird aber steuerlich gleich behandelt.

Nun zu meiner Frage: Ist das rechtlich legal

Wenn der Beschenkte und dessen Erziehungsberechtigte einverstanden sind.

und darf ein 14-jähriger über diese Summe frei verfügen, solange meine Frau und ich dem zustimmen?

Was meinst Du mit frei, wo es doch nur mit elterlicher Zustimmung geht?

Aber nein, das darf er nicht. Die Verwaltung des Vermögens ist Recht, aber auch Pflicht der Eltern.

Wie muss er die Schenkungssteuer bezahlen?

Durch Überweisung, wie jede Steuerschuld. Nach Erhalt des Steuerbescheids.

Kann ein 14-jähriger eine Steuererklärung machen?

Er kann nicht nur, er muss sogar. Ob er sie selber ausfüllen kann, kommt auf sein Wissen an. Unterschreiben müssen auf jeden Fall die Eltern

Die Schenkung muss beim Finanzamt angezeigt werden. Die schicken dann den Bescheid über die zu zahlende Steuer in beträchtlicher Höhe. Diese können problemlos vom Konto bezahlt werden.