Erben Schwiegertochter und ihre Kinder auch etwas?

5 Antworten

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Fragesteller
 28.11.2014, 12:42

Erbt die verwitwete Frau des verstorbenen Kindes A auch etwas von dem Vermögen der Mutter A ? Schließlich ist sie ja "nur" die Schwiegertochter ...

Annabell2014  28.11.2014, 12:46
@FinanzenSteuern

Welche Mutter stirbt denn nun? Die Frau von A oder die Mutter von A?

Wenn die Mutter von A verstirbt, dann bekommen die Kinder von A je ein viertel von einem Viertel, da die anderen drei viertel ja an B,C und D gehen!

Die Schwiegertochter bekommt von ihrer Schwiegermutter nichts!

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Fragesteller
 28.11.2014, 12:49
@Annabell2014

Die Mutter von A stirbt.

Danke :)

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Fragesteller
 28.11.2014, 12:59
@Annabell2014

Kann Frau Mutter durch zum Beirpiel ein Testament verhindern, dass die Kinder von A nichts erben und das gesamte Vermögen der Frau Mutter vollständig nur von ihren eigenen drei noch lebenden Kindern B, C und D geerbt wird ?

imager761  28.11.2014, 21:53
@FinanzenSteuern

Ja, ein Pflichtteilsanspruch hätten sie trotzdem.

Das Erbe wird auf die 4 Kinder aufgeteilt.

Nur die 4 Kinder der Mutter erben also a, b, c und d die Enkel und Urenkel sowie die Partner erben nicht nur die Kinder der Mutter jeweils 25%. Stirbt dann ein Kind der Mutter erbt der Ehemann und die Kinder je nach dem was im Testament steht.

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Fragesteller
 28.11.2014, 12:46

Kind A ist schon 10 Jahre vor dem Tod der Frau Mutter gestorben und Frau Mutter ist verwitwet zum Zeitpunkt ihres Todes...erben dann nur die drei noch lebenden Kinder B, C und D oder auch die Witwe des verstorbenen Kindes A bzw. die Halbwaisen des verstorbenen Kindes A ?

De Antwort ist ganz einfach: Beim Tod der Frau Mutter erben die noch lebenden Kinder B, C und D je 1/4. Das 1/4 der vorverstorbenen A geht an deren Kinder (Enkel) zu unterenander gleichen Anteilen (bei vier Enkeln also je 1/16. Die Schwiegertochter gehört nicht zu den gesetzlichen Erben der Frau Miutter. Falls Fraiu Mutter testiert hat, würde das gelten !

Ich nehme an, dass hier ein "Kunstfall dargestellt worden ist, den der Herr Fragesteller vielleicxht in einer prüfung beantworten soll - habe ich wohl Recht mit meiner Vermutung ?

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Fragesteller
 15.01.2015, 15:49

Danke!

Nein, es handelt sich um einen echten Fall...die Namen und die Anzahl der Beteiligten wurden nur abgeändert ;)

pauschal gesagt ... mant teilt das vermögen der eltern A in 10 teile ... die kidner kriegen jeweils 2 teile. die enkel jeweils 1 teil