Erben Schwiegertochter und ihre Kinder auch etwas?
Hallo alle zusammen,
es geht um folgenden Fall:
Frau Mutter ist verwitwet und hat 4 Kinder namens A, B, C und D. Alle 4 Kinder sind verheiratet und haben auch jeweils 4 Kinder, sodass Frau Mutter insgesamt 16 Enkelkinder hat. Kind A, B und C haben auch schon jeweils 2 Enkelkinder, sodass Frau Mutter auch insgesamt 6 Ur-Enkelkinder hat. Irgendwann stirbt Kind A. Dadurch wird die Frau von Kind A Witwe und seine 4 Kinder Halbwaisen. 10 Jahre später stirbt dann auch Mutter A.
Wer erbt nun das Vermögen von Mutter A und zu welchem Anteil ?
Ich danke euch schon vielmals im Voraus ! :)
5 Antworten
Die vier Kinder zu je einem viertel
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Erbfolge.php
Welche Mutter stirbt denn nun? Die Frau von A oder die Mutter von A?
Wenn die Mutter von A verstirbt, dann bekommen die Kinder von A je ein viertel von einem Viertel, da die anderen drei viertel ja an B,C und D gehen!
Die Schwiegertochter bekommt von ihrer Schwiegermutter nichts!
Kann Frau Mutter durch zum Beirpiel ein Testament verhindern, dass die Kinder von A nichts erben und das gesamte Vermögen der Frau Mutter vollständig nur von ihren eigenen drei noch lebenden Kindern B, C und D geerbt wird ?
Ja, ein Pflichtteilsanspruch hätten sie trotzdem.
Das Erbe wird auf die 4 Kinder aufgeteilt.
Nur die 4 Kinder der Mutter erben also a, b, c und d die Enkel und Urenkel sowie die Partner erben nicht nur die Kinder der Mutter jeweils 25%. Stirbt dann ein Kind der Mutter erbt der Ehemann und die Kinder je nach dem was im Testament steht.
Kind A ist schon 10 Jahre vor dem Tod der Frau Mutter gestorben und Frau Mutter ist verwitwet zum Zeitpunkt ihres Todes...erben dann nur die drei noch lebenden Kinder B, C und D oder auch die Witwe des verstorbenen Kindes A bzw. die Halbwaisen des verstorbenen Kindes A ?
De Antwort ist ganz einfach: Beim Tod der Frau Mutter erben die noch lebenden Kinder B, C und D je 1/4. Das 1/4 der vorverstorbenen A geht an deren Kinder (Enkel) zu unterenander gleichen Anteilen (bei vier Enkeln also je 1/16. Die Schwiegertochter gehört nicht zu den gesetzlichen Erben der Frau Miutter. Falls Fraiu Mutter testiert hat, würde das gelten !
Ich nehme an, dass hier ein "Kunstfall dargestellt worden ist, den der Herr Fragesteller vielleicxht in einer prüfung beantworten soll - habe ich wohl Recht mit meiner Vermutung ?
Danke!
Nein, es handelt sich um einen echten Fall...die Namen und die Anzahl der Beteiligten wurden nur abgeändert ;)
pauschal gesagt ... mant teilt das vermögen der eltern A in 10 teile ... die kidner kriegen jeweils 2 teile. die enkel jeweils 1 teil
Erbt die verwitwete Frau des verstorbenen Kindes A auch etwas von dem Vermögen der Mutter A ? Schließlich ist sie ja "nur" die Schwiegertochter ...