Erben/Schenken an die Enkelkinder, was passiert?

6 Antworten

ja, wir kennen Deine Mutter nicht ....... und genauso wenig kennen wir Dich und Deine Schwester oder ggf. Eure späteren Partner und Kinder.

Ob Oma putzt um ihr Vermögen nicht ausgeben zu müssen, ist allein ihre Sache, solange sie das noch kann, selbst möchte und offensichtlich vom Auftraggeber angefragt wird.

Oma könnte alles verkaufen und sich für den Rest des Lebens einen schönen Lenz machen, Kreuzfahrt, etc. Die Generation tickt noch ein wenig anders, und zudem gehe ich davon aus, dass auch Oma (und Opa) von ihren Eltern etwas geerbt haben. Ich persönlich sehe die Erbschaft von Immobilien und Grundbesitz immer nur als Verwaltung für die nächste Generation und eine Veräusserung des Besitzes um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten kommt nur im aller äußersten Fall in Frage. Für Dich und Deine Oma habe ich Verständnis und finde es gut, dass Du dich mit diesen Fragen beschäftigst.

Oma kann ihr Vermögen heute schon den Enkeln als Schenkung übertragen. bis 200.000,-EURO pro Enkel ist das steuerfrei für den Erben. Innerhalb von 10 Jahren kann der Staat auf diese Schenkung (also an die Enkel) zurückgreifen, wenn Oma nun doch zum Sozialfall wird und der Staat für den Lebens- und Pflegeunterhalt einspringen soll. Das ist der Allgemeinheit gegenüber gerecht.

Die Frage ist nun: wie fit bleibt die Oma und alt wird sie?

Ich könnte mir folgendes vorstellen:

Oma verkäuft ein bisschen Land und macht eine angemessene Schenkung in Geld zu Lebzeiten an die Enkel (Notar ist nötig). Die Enkel geben das Geld in den nächsten 10 Jahren nicht aus, denn der Staat kann ja einen Sozialregress ziehen. Alternativ kann Oma den Enkeln als Erbengemeinschaft ein Grundstück schenken (auch hier greift der Sozialregress). Oma behält den Wert von 150.000,- EURO und macht ein Testament, in dem sie ihre Tochter nur auf den Pflichtteil setzt (50% vom gesetzlichen Erbe) und die Enkel sowie eventuelle weitere Erben auf den verbleibenden Teil setzt.

Fall 1: Oma kann sich bis zu ihrem Tod selbst versorgen, das verbleibende Vermögen geht zu 50% an die Tochter, die anderen 50% gehen zu gleichen Teilen an die Enkel.

Fall 2: Oma wurschtelt so weiter und kommt irgendwann in ein Pflegeheim. Dort wird ihr Vermögen aufgebraucht (2.500,- x 12Monate x 5Jahre). Die Tochter erhält nichts. Wenn Oma nach diesen 5 Jahren noch lebt und die 10-Jahresfrist noch nicht verstrichen ist, dann greift der Staat für die ihm entstehenden Unkosten auf die Schenkung an die Enkel zurück.

Es ist also ein Lotteriespiel mit Omas Lebenszeit.

Geht zum Notar und lasst Euch beraten. Aber lasst auch den Wert des Hauses und der Grundstücke realistisch schätzen.  Viel Glück.

  1. ja
  2. nein, sie muss die Erbschaft annehmen. Der Adoptierte Sohn erbt nichts. Er hat jetzt ja andere Eltern.
  3. nein, bzw in 10 Jahren kann sie die beantragen. Sonst würden das auch viele machen. 
  4. nein, das Haus wird noch 10 Jahre angerechnet
  5. ja, wieder die 10 Jahre
  6. ja, auch das Sozialamt berücksichtigt die 10 Jahre. Kosten?? keine Ahnung, aber lohnt es sich jetzt die Umschreibung zu veranlassen, wenn es nichts bringt?

Es ist also nicht so einfach. Deine Oma hat ein Vermögen und das muss aufgebraucht werden, bevor sie Sozialleistungen bekommt. 

Es kann auch noch passieren, dass sie ins Pflegeheim muss, dann muss sie das von dem Verkauf des Hauses bezahlen. Eigenes Vermögen geht vor, bevor die Allgemeinheit das bezahlt. 

Deine Mutter kann ihren Gläubigern nicht "entkommen" und das Geld einfach ausschlagen. Sie hat ein Vermögen und das muss sie dann auch einsetzten um die Schulden zu bezahlen. Die Gläubiger haben auch ein Recht auf ihr Geld. 

Ihr seit noch jung und könnt euch selber ein Vermögen aufbauen. 

Zunächst zum Erbe:

an erster Stelle steht -alles ohne Testament- euere Mutter

dann kommen alle Kinder, egal ob adoptiert oder selbstgemacht

Deine Großmutter könnte euch alles schenken- nur, wenn sie dann, was du nicht bedacht hast- mal in ein Pflegeheim kommt, dann wird die Schenkung rückabgewickelt, da von ihrer Rente das Heim nicht bezahlt werden kann.

Bei einer Schenkung wäre zu schauen, ob seither 10 Jahre vergangen sind, wenn sie stirbt, denn dann hätte euere Mutter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch und ihr müsstet ihr diesen Betrag auszahlen. Auf das Erbe kann sie nicht verzichten, wenn sie z.B. im Bezug von ALG II steht, denn das ist eine Sozialleistung und diese wird nur gewährt, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden ist.

Da sie Erbin- zumindest pflichtteilsberechtigt wäre, müsste sie diese Forderung durchsetzen- tut sie es nicht, werden ihr die Leistungen entsprechend der potentiellen Erbmasse gekürzt- dann müsst ihr sie unterstützen.

Ihr wollt alles einsacken und der Staat soll für die Oma und euere Mutter aufkommen- ihr seid Raffgeier, mehr nicht.

Wenn ich schon lese, dass ihr es zulasst, das ein 78- jährige Dame putzen geht- was tut ihr, um ihr das zu ersparen?

Wenn euere Großmutter so viele Häuser hat, muss sie doch Mieteinnahmen haben, neben der Rente, da sitmmt was mit deinen Angaben nicht.

Hallo!

Erst einmal Dankeschön für die schnelle Antwort!

Ich möchte hier kurz Stellung nehmen zu den Vorwürfen.

1.Ich bin in Ausbildung, genau wie meine Schwester, viel zu holen bzw. zu geben ist da leider nicht.

2.Des weiteren wäre es mir tatsächlich am liebsten wenn meine Oma alles verkauft und ihr restliches Leben in Wohlstand verbringen würde! Das möchte Sie aber nicht!

3.es gibt schulden, und es gibt schulden. Die einen entstehen durch Schicksalsschläge und sonstige unvorhersehbaren Probleme. Die anderen durch böswilliges Verhalten, Betrug und Straftaten. Bei meiner Mutter ist zweites der Fall. Tatsächlich arbeitet Sie sogar, aber ich bin davon überzeugt, dass sie die Chance nutzen würde um neuen Unsinn zu stiften

4. Wir sprechen hier über eine Selbstbewohnte Immobilie, (Altes Bauernhaus um die 1940 ~), einen Garten und 2 Verpachtete Wiesen.

@RemsnTV

Dann steht diese Immobilie zur Disposition, wenn die Oma mal in ein Heim muss. Andererseits, die Pachteinnahmen der Wiesen werden nicht so hoch sein. D.h. ihr solltet noch einmal in Ruhe imt der Oma sprechen- sie hat sicher Anspruch auf Grundsicherung. Das ist ja kein Almosen sondern bei einer so geringen Rente wäre das möglich. Du kannst dir auch eine Vollmacht von ihr geben lassen, dann mit Rentenbescheid und den Pachtverträgen für sie mal beim Sozialamt vorsprechen um zu klären, ob sich ein Antrag lohnt und den dann mitnehmen. Sie sollte an sich denken. Ein selbstbewohntes Eigentum wird nur unter bestimmten Umständen als Vermögen berücksichtigt. Ein Garten kann auch verpachtet werden aber der und die Wiesen bringen keine Reichtümer.

@sassenach4u

Dankeschön, das werde ich machen. Ich bin auch dafür, dass sie an sich denken sollte unabhängig vom Erbe oder sonst etwas. Das steht an letzter Stelle. Ich wollte nur die rechtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten abgeklärt haben.

Weil unabhängig davon. Egal ob Sie Grundsicherung oder sonst irgendetwas beantragen kann. Irgendwann wird sie nicht mehr in der Lage sein zu Arbeiten. Und spätestens dann braucht sie ein solides Einkommen.

Ich habe die Fragen vorher gestellt weil so eine Schenkung oder ein Testament ja auch Geld kostet. Und ich möchte nicht irgendetwas bei einem Notar beantragen oder festlegen wenn es rückwirkend wieder umgewickelt wird wenn es zur Pflege oder Grundsicherung kommt.

Ich bin von Haus aus sehr vorsichtig was so etwas anbetrifft. Ich möchte am ende nicht selber in Schulden sitzen.

@RemsnTV

Du kannst sowieso gar nichts, dass muss deine Großmutter machen. Aber wie gesagt, ihr müsst die Situation von einem Pflegeheim einkalkulieren. Sicher sollte sie ein Testament machen, deine Mutter auf den Pflichtteil setzen. Den kann sie nicht umgehen. Ob dann noch Erbe da ist, wenn sie verstirbt, das weiß keiner. Evtl. lebt sie fröhlich und fast fit und stirbt irgendwann in ihrem eigenen Bett. Das wünschen siche die meisten, leider kommt es oft anders. Alles Gute und unterstützt die Oma.

Da ich diesen Typ Oma nur zu gut kenne: 

Sie kann dir und deiner Schwester alles jetzt schon schenken. Sie kann sich in ihrem Haus ein Wohn-oder Nießbrauchrecht behalten, welche beide enden mit ihrem Tod. Das Wohnrecht ist nur für sie persönlich, dass Nießbrauchrecht kann sie theoretisch weiter vermieten. Die Pachverträge gehen dann ebenfalls an euch über. 

Im Fall eines nicht mehr finanzierbaren Pflegeheims kann zur Abwendung der Verarmung meines Wissens auch das Wohnrecht ( bzw. ein bestellter Betreuer) vermieten. Womit ich ich dir gleich zur nächsten Urkunde rate ( ob beim Notar oder nicht kommt auf weitere Details an) : 

eine Vorsorgevollmacht für die Oma! Formular : 

https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html;jsessionid=D7FA48EAE0B27BF1C94E56C2E3677F06.2_cid334?nn=6765634#[Thema1]

Mit den 10 Jahren, den Schulden und dem Recht deiner Mutter wurde bereits geschrieben.

Notarkosten und Gerichtskosten bei deinem Wert ca 2.600 € (standard einfach ohne Schulden, ohne Dienstbarkeit) 

Worüber du dich informieren solltest, da regional verschieden, ob du mit Energieausweis oder energetische Sanierungen in dem Fall in die Pflicht kommst. 

Dein Bruder  bringe ich nicht ganz in die Richtung: Weißt du erst seit kurzem, dass er adoptiert ist, oder 

weißt du seit kurzem, dass du einen Bruder hast, der zur Adoption freigegeben wurde? In dem Fall würde er meines Wissens nicht mehr erben.

Danke dir! Das mit der Vorsorgevollmacht ist eine sehr gute Idee, das werde ich auch sofort erledigen.

Und das was meinen Bruder angeht:

Ich habe vor 2 Jahren erfahren dass ich einen Bruder habe, ich habe sehr wenig Kontakt zu meiner Mutter.. Dieser wurde dann zur Adoption freigegeben.

@RemsnTV

Gerne. Nur aus Interesse, musst du nicht beantworten: Hast du das Gefühl, dass deine Oma mit ihrem Wenigen, deine Mutter noch unterstützt? 

Du brauchst deine Mutter nicht bei deiner Oma negativ zu reden. Ich vermute die Oma weiß auch, warum das Verhältnis zwischen dir und deiner Mutter getrübt ist. Anlügen musst du sie allerdings auch nicht. 

Den Notartermin würde ich erst machen, wenn du weißt, womit deine Oma einverstanden ist . Die theoretischen Möglichkeiten kennst du nun. Ein Notar kann sich auch Beratungsgebühr verlangen, wenn es nicht zu einer Beurkundung kommt. 

Falls sie ein Testament schreiben möchte, und offenbar auch hier ja bereits an euch denkt:  Sie soll bedenken, dass ein jetzt geschriebenes Testament mit Vermächtnissen im Fall von entstehenden  Kosten eines Pflegeheims vielleicht nicht mehr erfüllbar ist, da man dann zumindest das Baugrundstück als erstes verkaufen würde.

Beeinfluss sie nicht, sondern versuche ihre alle Folgen  von „was geschieht wenn“ möglichst sachlich zu schildern. Entscheiden muss sie allein. 

Guter Lösungsansatz. Fraglich ist nur ob die alte Dame mitmacht.

Könnte meine Oma (wenn sie diese Schenkung an uns vollzogen hat)
Grundsicherung beantragen ohne dass die Schenkung belastet wird?

Nein. In diesen Fall wie auch bei einer Pflegebedürftigkeit kann die Schenkung zurückgefordert werden wenn zwischen der Schenkung und der Bedürftigkeit weniger als 10 Jahre liegen.

Könnte meine Mutter (sollte es zur gesetzlichen Erbreihenfolge kommen)
das Erbe abschlagen obwohl sie tausende Gläubiger im Rücken hat?

Ja,. ihre Mutter darf das Erbe ausschlagen. Es handelt sich bei der Ausschlagung um ein höchstpersönliches Recht. Nach höchstrichlerlicher Rechstsprechung wäre das selbst in der Privatinsolvenz kein Fehlverhalten.  Die Gläubiger haben dann Pech gehabt.

2.1 Wenn ja, hätte unser adoptierter Halbbruder auch Anrecht auf dieses Erbe?

Kommt darauf an, ob es sich um eine Minderjährigen oder volljährigen Adoption handelt.

Die Oma könnte natürlich auch einfach ein Testament verfassen. In diesen Fall hat die Mutter aber Anspruch auf den Pflichtteil. An diesen Anspruch kommen die Gläubiger allerdings nur mit Hilfe der Mutter heran,d.h. auch die Entscheidung den Pflichtteil zu fordern ist höchstpersönlich.

Ihre Mutter sollte sich überlegen, ob sie eine Privatinsolvenz mach, wenn sie überschuldet ist.