Darf man im Testament auch minderjährige Kinder als Erben einsetzen?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Geht. 100%
Geht nicht. 0%

13 Antworten

Als Anregung: Ich würde das über eine Vor und Nacherbschaft Regeln.

Je nachdem wie hoch das Vermögen ist...

Ich würde einem 18 Jährigen nicht zutrauen mit einem Vermögen ähnlich umgehen zu können wie ein 25 Jähriger. Daher würde ich es so gestallten, dass die Eltern Vorerben sind. Diese dürfen das Erbe nicht verzehren aber die Ertäge nutzen (Zinsertäge, Dividenen, Mieteinnahmen). Sobald deren Kinder 25 sind geht das Erbe an sie (Nacherben) über.

Den aber an den Bescheidenen Freibetrag von 20 TEUR, je Person. darüber fällt Erbschaftssteuer an.

SystemImSpiel 
Fragesteller
 06.04.2021, 21:03

Das ist recht hoch.

Das Gesamtvermögen würde ich in etwa mit 800.000 bis 900.000 Euro angeben.

WallStrBroker  06.04.2021, 21:56
@SystemImSpiel

Vermutlich ist dann auch ein Immobilienvermögen vorhanden, dann kannst du über Nießbrauch optimieren. Wenn die Lebenserwartung über 10 Jahren liegt wären jetzt auch Schenkungen sinnvoll, auch hier ein Freibetrag von 20 TEUR der alle 10 Jahre wieder frei wird. Aber bei dem Vermögen mit dieser Erbkonstellation hat eine Beratung über einen Nachfolgeplaner absolut sinn.

ichweisnix  07.04.2021, 09:55
@SystemImSpiel

Dann sind sie definitiv in dem "gefährlichen" Bereich. Es kommt natürlich auch immer auf die Form der Erbschaft bzw. des Vermögens an.

Geht.

Normalerweise muss solange der Erbe minderjährig ist, das Erbe von jemand anderem verwaltet werden. Aber vererben kannst du an wen auch immer du willst.

Nur als Tipp: Wenn du ein Testament machst, bitte mit Hilfe von Anwalt/Notar, damit es nicht hinterher zu Problemen kommt. Habe da schon genug erlebt.

Bis hin zu einem eigentlich komplett ungültigen Testament.

Geht.

Rechtsfähigkeit reicht aus.

Im Falle von ungeborenen Kindern reicht es sogar aus, wenn diese beim Erbfall bereits gezeugt sind und anschließend lebend zur Welt kommen.

Geht.
Ich denke aufgrund von Erkrankungen, dass es an der Zeit wäre, ein Testament zu erstellen, da auch ein nicht gerade unbedeutendes Vermögen vorhanden ist.

Die Frage ob man ein Testament machen sollte und nicht hängt nicht von der Restlebenserwartung ab, sondern davon, ob die gesetzliche Erbfolge passt oder nicht. Natürlich wird man bei einem vorsorglichen Testament nicht so viel Aufwand treiben, wie bei einem Testament, bei dem man davon ausgehen kann, das es das Testament wird, das dann auch wirksam wird.

Darf man im Testament auch minderjährige Kinder als Erben einsetzen?

Ja, es gibt beim Erbe sogar die Besonderheit, das ein gezeugtes aber noch nicht geborenes Kind erben kann.

Eigentlich sind Minderjährige ja in dem Fall nicht geschäftsfähig.

Die Geschäftsfähigkeit schränkt die Rechtsfähigkeit bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht ein. Bei der Geschäftsfähigkeit geht es darum, verbindliche Willenserklärungen abzugeben und damit Verträge zu schließen. Für die Erbeinsetzung brauchen Sie aber nicht die Zustimmung des Erben.

Es gibt bei Kindern und jungen Erwachsenen allerdings für den Erblasser Einiges zu beachten. Das Ganze hängt auch stark von der Höhe des Vermögens ab, das jeder erhält.

Da ist zunächstmal die Verwaltung des Vermögens bis zur Volljährigkeit des Kindes. Hier gibt es drei Möglichkeiten.

Legen sie nichts fest, dann obliegt den Sorgenberechtigen auch die Vermögenssorge. Sie können auch einen Anderen für die Vermögenssorge einsetzen. Und last but not least können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Die Vermögenssorge endet automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes, die Testamentsvollstreckung nicht.

Eine Testamentsvollstreckung bei jungen Erwachsenen ist in 2 Zusammenhängen sinnvoll.

Zum Einen läßt sich damit bei geeigneter Gestalltung die die Anrechung auf Bafög und andere Sozialleistungen vermeiden. Zum Anderen kann so vermieden werden, das der Erbe das Geld aus Unerfahrenheit zu schnell und sinnlos ausgibt. Denn gerade junge Erwachsene haben beim Umgang mit Vermögen oft ein Problem. Hauptproblem ist, das man die Höhe des Vermögens gerne überschätzt.

Bis 10000€ als Erbe ist das sicher kein Problem, davon kann der Erbe den Führerschein machen und sich sein 1. Auto kaufen.

bis ca 30000€ ist das mit den Bafög ein Problem, da das Geld erst aufgebraucht werden muß.

Darüber wird dann der Erbe möglicherweise selbst zum Problem, da man z.B. 100000€ oder auch 1 Million total überschätzt. Hauptproblem hier ist, das die Leute gerne anfangen zu überlegen, was Sie mit den Geld anstellen sollen. Was natürlich genau falsch herum gedacht ist.

Geht.

Ja, das geht. Du solltest überlegen, ob du nicht einen Testamentsvollstrecker einsetzt. Der verwaltet dann den Nachlass für die Kinder bis zu deren Volljährigkeit. Wenn du es deren Eltern überläßt dürfen diese davon Geld verwenden für die Kinder. Z.B. für eine Kinderzimmereinrichtung (die dann natürlich dem Kind gehört), Klassenfahrten oder auch Urlaubsreisen (der Anteil für das jeweilige Kind).

Du solltest dich von einem Notar beraten lassen und dann ein entsprechendes Testament erstellen.