Erbrecht bei Namensänderung

7 Antworten

Hi maxblanco,

soweit mir bekannt, ist das Erbrecht an Personen gebunden und nicht an eine durch Heirat abgeänderte Namensgebung.

das hat nichts mit dem namen zu tun. wenn es ein testament gibt, können auch nicht-verwandte (=anderer nachname) erben. ansonsten gehts um die abstammung, wenn du mit ihnen verwandt und es vor dir keine näheren angehörigen gibt, erbst du. außer natürlich, deine großeltern mögen deinen partner oder deine entscheidung gar nicht und enterben dich, ;-)

Das wäre nur der Fall, wenn deine Großeltern in einem Testament festgelegt haben, dass dich bei eventueller (Nach)Namensänderung kein Erbe erreichen soll.

Nein, Namen sind Schall und Rauch. Nur wenn sie adoptiert werden würde, würde dies die rechtliche Elternschaft und damit das Erbrecht ändern.

Nein das Erbrecht ist eine Frage der Verwandtschaft und die ändert sich mit dem neuen Namen nicht.