Grundbuchänderung wegen Heirat
Ich habe am Freitag geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen. Nun muss ich ja an ganz vielen Stellen meine Namensänderung mitteilen. Wir haben vor einem Jahr ein Haus zusammen gekauft und stehen auch beide als Eigentümer im Grundbuch. Wie teile ich die Namensänderung dem Grundbuchamt mit und welche Gebühren fallen damit für uns an?
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Nein! Keine Änderung erforderlich! Das kann später einmal im Zuge eines anderen Rechtsgeschäftes, bei dem das Grundbuch berührt wird, in einem Zuge mit erledigt werden -ähnliche Handhabung wie beim Tod eines miteingetragenen Ehepartners. Da bleibt i.d.R alles bis nach der Erteilung eines Erbscheins gleich. - Vielleicht braucht man später ohnehin noch mal die alte Namensgebung - man weiß ja nie!