Schwägerin will nur erben, aber keine Kosten übernehmen?

8 Antworten

Da kann ich deine Schwägerin schon verstehen. Auch kann sie bis zum Tod der Eltern verheiratet sein und hat evtl. auch noch Kinder.

Deine Eltern bzw. Schwiegereltern können ja noch 30 leben und in der Zeit können immense Reparaturen auf sie zukommen.

Besprecht das mit einem Notar, wie es geregelt werden kann.

Das solltet ihr mit einem Anwalt besprechen, müsst ihr sowieso, wenn sich 2 Geschwister mit einer Einmalzahlung zufrieden geben wollen wäre das eine Erbverzichtserklärumg gegen eine Geldzahlung- und die muss notariell erledigt werden.

Außerdem solltet ihr auch die Investitionen festhalten und von den Eigentümern euch bestätigen lassen, daß ihr diese getätigt habt- das bringt nämlich eine Wertsteigerun mit sich, von der die Schwägerin partizipieren würde im Erbfall. Auch das ist mit dem Notar zu besprechen.

Ja das ist natürlich möglich, aber natürlich unfair.

Ihr solltet zusammen zu einem Notar gehen und das mit dem Ausfsetzen.

Wenn es um das Übertragen des Hauses geht , müßt Ihr diesen sowieso angagieren, da könnt Ihr alles in einem Wisch regeln.

Ja, natürlich gehen wir zusammen zu einem Notar. Das war ja nur das Vorab-Gespräch.

Ok, Sie würden das also auch als unfair empfinden von meiner Schwägerin.

Ich hatte es mir auch so gedacht: Sie bekommt ein Geschenk von sagen wir 100.000€ und möchte jetzt genau bestimmen, dass Sie aber absolut nichts bzw. keinerlei Risiko dafür eingehen möchte. Ich finde es auch respektlos gegenüber den Eltern. Schließlich könnten diese auch bestimmen dass sie gar nichts bekommt.

Also, ich finde die Überlegungen nicht Pietätlos.

Eher vernünftig. Es gubt ein großes Haus, in dem die Eltern drin wohnen. Man kann das Haus so umbauen, dass ein Teil zu einer Wohnung für eine 5 köpfige Familie wird, der andere nicht umgebaute Teil, den die Eltern bewohnen sollen die anderen 2 Geschwister bekommen, So habe ich es verstanden.

Die Frage ist, wie macht man es gerecht.

Wenn es geht, sollte man das Haus aufteilen. Der umgebaute Teil sollte auf das Kind überschrieben werden, der es umbaut, also auf deinen Ehepartner. Im Grundbuch so eingetragen werden. Als Schenkung vielleicht. Durch einen Erbverzicht könnte man dann sichern, dass der restliche Teil des Hauses auf die 2 verbleibenden Kinder übergeht. Die könnten dann als Erbengemeinschaft damit machen was sie möchten.

Als erstes sollte dieser Anteil aber auf den längerlebenden Ehepartern der Eltern übergehen, damit die Eltern abgesichert sind.

Die Frage war, kann man absichern, dass die Tochte keine Kosten am Erbe hat, nach dem Tod der Eltern. Sicher kann man das Absichern, wenn alle einverstanden sind. Nur es wäre ungerecht. Besitz verpflichtet, wenn sie Eigentümern wird, muss/sollte sie sich auch kümmern.

Da sist meine laienhafte Meinung.

Ich glaube Sie haben die Frage falsch verstanden: Die Eltern möchten allen helfen!

Wir brauchen Platz als 5köpfige Familie und es ist das einzig bezahlbare im Elternhaus etwas auszubauen.

Da wir aber finanziell nicht in der Lage sind die 2 Geschwister komplett auszubezahlen bzw das ganze Haus zu übernehmen, arbeitet man hier an einer gerechten Lösung.

Der einzigste Streitpunkt ist nun noch: Ein Kind möchte quasi erben - aber auf gar keinen Fall kosten haben.

Wir empfinden dies auch als etwas ungerecht. Bzw ist dies doch Lebensisiko? Sie kann ja dann ihren Teil so schnell wie möglich verkaufen.

Aber eigentlich ist ja schon etwas frech oder? Sie kann es ja auch ausschlagen das Erbe?

Sie kann es ja auch ausschlagen das Erbe?

Und weshalb verzichtet ihr nicht? Und sucht euch eine andere Bleibe?

Hier ist wieder das übliche Problem - DU bist gar nicht beteiligt! Du gehörst nicht zu den Geschwistern, du bist daher auch nicht erbberechtigt und wirst auch nichts bekommen!

Also halt dich da doch einfach raus! Es geht dich schlicht NICHTS an, ob und wie die Eltern sich mit ihren Kindern einigen!

Wir verstehen durchaus: Ihr könnt euch zwar 5 Kinder, aber kein passendes Haus für eure Familie leisten es sei denn, ihr zieht eure Geschwister über den Tisch oder liegt euren Eltern auf der Tasche: 15.000 EUR Auszahlung statt 120.000 EUR Miteigentumsrecht als Erbe findet ihr eine gerechte Lösung? Gar andere für Instandsetzungen an einer altersschwachen Immobilie mit Investitionsstau zur Kasse zu bitten, die sie garnicht nutzen noch besitzen?
Hoffentlich setzt sich eure Schwägerin da durch: Geerbt und besessen wird beim Tod der Eigentümer und wer sich kein Eigentum leisten kann, sollte sich keins schenken lassen. Für 240.000 EUR kann man selbst in Spitzenlagen 20 Jahre lang mieten und sich nach dem Auszug des letzten Kindes dann verkleinern, wie die Rente reicht?