Erbrecht / -reihenfolge, wenn Tochter vor der verwitweten Mutter stirbt?
Wie ist der hinterbliebene Ehemann erbberechtigt.
Konkret: Verwitwete Mutter hat drei Kinder, eine Tochter davon stirbt vor der Mutter.
es verbleiben die beiden anderen Kinder und der Ehemann der verstorbenen Tochter.
Die verstorbene Tochter und ihr Ehemann haben KEINE Kinder
7 Antworten

Wie ist der hinterbliebene Ehemann erbberechtigt.
Garnicht: Nach § 1924 (3) BGB wären nur Enkelkinder an die Stelle des vorverstorbenen Kindes getreten.
Da die vorverstorbenen Tochter kinderlos blieb, wächst gem. § 2094 I 1 BGB ihr Erbrecht ihren Geschwistern an; diese beerben n. § 1924 I BGB ihre Mutter zu je 1/2.
G imager761

und der Ehemann der verstorbenen Tochter.
Und dieser Ehemann / Witwer ist nicht erbberechtigt. Ergo erben nur noch die beiden noch lebenden Kinder.

Garantiert nicht.

Nein: "An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten (nur) die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge", also Enkel der erblassenden Großmutter, § 1924 (3) BGB.
Der verwitwete Ehemann ist mit seiner Stiefmutter nicht verwandt und insofern gesetzl. nicht erbberechtigt.

Edit: Es ist natürlich die Schwiegermutter des Ehemannes ihrer vorverstorbenen Tochter :-)

Um welchen Erb- bzw. Todesfall geht es denn?
Die bisherigen Antworten gehen davon aus, dass die "verwitwete Mutter" stirbt und beerbt wird - da steht dem "Ehemann der verstorbenen Tochter" kein gesetzliches Erbrecht zu.
War die Frage so gemeint? Oder geht es um den Tod der Tochter und die Frage, wer sie beerbt? Für deren Erbfolge gilt, unter der Annahme, dass der eheliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft war:
"War die Ehe kinderlos, erbt der überlebende Ehegatte drei Viertel des Nachlasses."
https://www.finanztip.de/ehegattenerbrecht/
Das verbleibende Viertel geht hälftig an die Mutter und die Geschwister (als Nachfolger des früher verstorbenen Vaters).

Danke, du hattest aber meine Frage missverstanden. Ich dachte ich hätte sie einigermaßen eindeutig formuliert gehabt (ich schrieb doch dass die Tochter gestorben ist und NICHT die verwitwete Mutter). Und dann ging eesnicht um das Erbe der verstorbenen Tochter sondern ob der Ehemann dss Erbrecht der Verstorbenen übernimmt

> dass die Tochter gestorben ist und NICHT die verwitwete Mutter
eben - und so lange die Mutter noch lebt, erbt niemand von ihr. Deshalb hat mich Deine Frage verwirrt.

Der Ehemann hat keinen Erbanspruch. Nur direkte Nachkommen würden an die Stelle der verstorbenen Tochter treten. Gibt es die nicht, so bekommt die Linie nichts.

Es erben nur die verbliebenen Kinder. § 1924 BGB
Der Ehemann der verstorbenen Tochter hat kein Erbrecht. Er ist kein Abkömmling der Schwiegermutter.
wirklich?! ich vermutete, er träte dann an Stelle seiner verstorbenen Ehefrau