Besteht Erbrecht bei Tod von Mutter von ehemaligen Anteil vom Stiefvater?

7 Antworten

Kommt drauf an wie seinerzeit das Erbe geregelt war.

Wenn der gesetzliche Erbfall eingetreten ist hat damals deine Mutter  gemäß § 1931 BGB ein Viertel des Vermögens geerbt, und die Kinder deines Stiefvaters als Erben erster Ordnung den Rest bzw. bei Gütertrennung nach Absatz 4 zu gleichen teilen.

Der Anteil deiner Mutter ging dann komplett auf sie über und wird nun soweit noch vorhanden unter ihren Erben mit verteilt.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Vorerbenschaft, d.h. wenn dein Stiefvater deine Mutter testamentarisch  nur zu Vorerbin eingesetzt hat geht der Erbteil dann im Todesfall auf die Nacherben (z.B. seine Kinder) über. Das kommt eher selten vor.

Falls deine Mutter testamentarisch anders verfügt haben sollte kann sie aber z.B. den vom Stiefvater ererbten Teil auch ausschließlich den anderen Kindern hinterlassen (z.B. Haus) soweit dein Erbe dadurch nicht unter den Pflichtteil reduziert wird.

Bin ich jetzt an der ehemals von der Mutter vom Stiefvater geerbten Hälfte erbberechtigt genauso wie meine Halbgeschwister. Nach meinen Rechtsempfinden ja aber was sagt das Erbrecht.

Das kommt darauf an: Auch dem Gesetz nach, § 1924 (1) BGB, fällt dir nach der gesetzlichen (!) Erbfolge grundsätzlich - ggf. hälftig neben ihrem (neuen) Ehegatten - gemeinsam mit allen leiblichen oder adoptierten Kinder deiner Mutter anteilig Erbe an deren Reinnachlass zu, das ist das, was nach Abzug ihrer Verbindlichkeiten und Bestattungskosten von ihrem, eigenen wie auch ererbtem Vermögen, verbliebe.

Mindestens aber ein dazu hälftiger Pflichtteilsanspruch in Geld an ihrem eigenen Vermögen, wenn dies testamentarisch von ihr oder seinerzeit gemeinschaftlich mit dem verstorbenem Ehemann abweichend bestimmt wäre.

G imager761

du bist der Sohn und damit Erbe deiner Mutter. Die Halbgeschwister erben nur, wenn deine Mutter verheiratet war.


Die Halbgeschwister erben genauso, da sie ebenfalls die Kinder der Mutter sind.

Du bist an dem Vermögen/Besitz, das jetzt deine Mutter hat, vollständig erbberechtigt. Ausnahme: Mutter hat ein Testament zugunsten anderer gemacht. Dann steht dir der Pflichtteil zu.

Hat deine Mutter die Kinder des verstorbenen Mannes (deine Stiefgeschwister) adoptiert? Dann stehen diesen ebenfalls Erbanteile zu. - Keine Adoption: Keine Erbanteile!

Ja, deine Mutter hat es ja geerbt, somit ihr Geld. Wenn deine Mutter aber verheiratet war habe die Halbgeschwister auch wieder einen Anspruch.