Ist eine Halbschwester und eine Vollschwester gleich erbberechtigt?

3 Antworten

siehe hier:

https://www.erbrecht-heute.de/erbrecht/erbenstellung-der-halbschwester-bzw-stiefschwester/

Ist allerdings ein Elternteil vorverstorben, geht dessen gesetzliches Erbrecht auf dessen Abkömmlinge über. Ob es sich hierbei um Vollgeschwister oder Halbgeschwister des Erblassers handelt, ist irrelevant. Entscheidend ist einzig und allein die Tatsache, dass es sich hierbei um Abkömmlinge des vorverstorbenen Elternteils handelt. Folglich erben Halbgeschwister, die zum Beispiel eine Halbschwester, in gleichem Maße wie Vollgeschwister, sofern der mit dem Erblasser gemeinsame Elternteil bereits vorverstorben ist.

Meiner Meinung nach ja.

ja, die sind gleichberechtigt.