hilfe zu bruchteilen beim erbrecht?

5 Antworten

Die Aufteilung ist nur dann richtig, wenn die beiden Enkel Kinder eines schon verstorbenen Kindes des jetzigen Erblassers sind.

die Kinder bekommen je 2/6 und die Enkel je 1/6. (2x2/6 = 4/6 + 2/6 = 6/6) Bruchrechnen ist so einfach.

Die Enkel bekommen nur den Teil den ihre Eltern bekommen hätten.

Die Enkel bekommen nur etwas, wenn a) das testamentarisch von "eine frau" so verfügt wäre oder b) ihr Elternteil als Kind der "Frau" vorverstorben wäre.

Dann müssen sie sich aber den Anteil des verstorbenen Elternteils
als gesetzl. Erbin der Großmutter, in dessen Erbrecht sie eintraten, teilen.

Ich vermute b) gesetzliche Erbfoge ohne anderslautendes Testament und Vorverstreben einer Tochter oder eines Sohnes, der selbst 2 Kinder hat (hier "Enkel" genannt).

Dann waren urspünglich 3 Kinder zu je 1/3 als Erben berufen; die 1/3-Erbquote des vorverstorbenen Geschwisterkindes entfiel auf dessen Kinder ("Enkel") anteilig hälftig, also zu je 1/6 - passt also.

G imager761

wie sollte es dann aufgeteit werden, wenn auch die Enkel erberechtigt sind?

meiner meinung nach: alle 1/4 oder nicht?

@rihmer

Enkel sind in der nachstehenden Linie, also haben sie einen kleineren Plichtteil zu erhalten.

@Novos

danke dir, aber ich verstehe das mit den brüchen nicht ganz. 

@rihmer

Was du nicht verstehst, ist dass die Enkel gemeinsam in das  1/3-Erbteil ihrer Mutter oder ihres Vaters als vorverstorbenes Kindes der Großmutter eintreten.

Sie teilen sich daher das Drittel, was ihre Mutter bzw. ihr Vater von ihrer Mutter, eurer Großmutter, geerbt hätte.

Sie sind nicht als Nacherben zu je 1/4 neben Tante und Onkel am Nachlass ihrer Großmutter berufen :-O

G imager761