Erbrecht als Schwiegersohn?

5 Antworten

es gibt ja eben keine "abkömmlinge", wie das gesetz sagen würde. aber trotzdem bist du kein verwandter der eltern deiner verstorbenen frau.

beim erbrecht, gibt es sogenannte gesetzliche erben erster ordnung (das wäre deine frau gewesen), dann die erben zweiter ordnung (eltern deiner schwiegereltern, die nicht mehr leben, oder geschwister, die es nicht gibt), dann kommen die erben dritter ordnung (großeltern des erblassers bzw. seine abkömmlinge).

es könnte weit entfernte verwandte geben, von denen du nichts weißt. denn auch wenn deine schwiegereltern keine geschwister (mehr) haben, könnte es nachkommen von den bereits verstorbenen geschwistern geben. wenn das nicht der fall ist, könnten die eltern deiner schwiegereltern geschwister gehabt haben, deren nachkommen bzw. nachkommen dieser nachkommen noch leben und die gesetzlichen erben sein. es gibt übrigens auch erben vierter ordnung und fernerer ordnungen.

kannst du alles nachlesen: §§ 1922 ff BGB

Die bisher schon richtigen Antworten lauten: "Nein"

Es sollte aber hinzugefügt werden, dass es nur eines von den Schwiegereltern eigenhändig geschrfiebenen und mit Ort und Datum unterschriebenen Blattes Papier bedarf, um Sie testamentarisch zum Erben einzusetzen. Der aufzuschreibende Satz sollte wie folgt lauten:

Wir, die Eheleute X. und Y. Z. setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zu Erben ein und bestimmen ferner, dass unser Schwiegersohn N.N. Erbe des Letztverstebenden von uns werden soll. Ort und Datum - Unterschriften beider Scxhwiegereltern"

Nein. Verstürbe dein Schwiegervater im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, erbt seine Frau allein; leben seine Eltern noch, diese zu 1/4 davon; bei Gütertrennung beide Parteien hälftig (Entfall des pauschalierten Zugewinnausgleichs).

Schwiegerkinder sind von des gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, da sie keine Abkömmlinge des Erblassers sind noch zu ihm verwandt :-O

G imager761

So weit ich informiert bin - nein! Die Erbfolge geht nur auf leibliche bzw. adoptierte Kinder über. ( Bin mir nicht ganz sicher).

Nein, du bist mit ihren Eltern gar nicht verwandt.