Wer erbt wie letztlich wie viel von einem Haus wenn der Ehemann stirbt?

7 Antworten

Wenn das Haus der Ehefrau zur Hälfte gehört, ist die Erbmasse ja nur die andere Hälfte. Davon erbt  sie gesetzlich wiederum die Hälfte. Ihr gehören dann 75 %.

Die weiteren 25 % erben die Kinder zu gleichen Teilen.

verzichtet ein der Kinder auf ihr Erbteil. wird dieses ebenfalls zu 50 % an die Mutter fallen und je 25 % an die beiden Geschwister

imager761  07.05.2017, 19:43

verzichtet ein der Kinder auf ihr Erbteil. wird dieses ebenfalls zu 50 % an die Mutter fallen und je 25 % an die beiden Geschwister

Nein. Gem. §§ 1931, 1371 BGB bleibt es bei einem Miteigentumsanteilszufall der Witwe von 1/2, die andere Hälfte fällt den Erben i. S. d. § 1932 II BGB zu, sh. § 1924 I BGB.

G imager761

Aber eine Tochter verzichtet auf ihren Anteil. Wem fällt ihr Anteil zu?

Den Geschwistern.

Denn nach § 1932 II BGB fällt bei Ausschlagung, die nach dem Erbfall auch mündlich erklärt oder durch konkludentes Handeln als Verzicht wirksam wird, der anteilige Reinnachlass "demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte."

Zunächst beerbt die Witwe hierüber den Miteigentumsanteil ihres Mannes n. §§ 1931, 1371 BGB zu 1/2 sowie die darin eingebrachten Hausratgegenstände als Voraus, § 1932 BGB.

Die andere Hälfte wird dann n. § 1924 I, IV BGB zu gleichen Teilen unter den Abkömmlingen (Kindern) des Erblassers vererbt.

Mithin sind nach Umschreibung des Grundbuches die Witwe zu 6/8, jedes ihrer anderen beiden Kinder zu je 1/8 neue Miteigentümer der bebauten Immobilie.

G imager761

wenn kein Testament vorhanden ist, ist erst mal die frau Alleinerbin.

es sind noch drei Kinder da. die eine tochter stirbt. hat sie Kinder wird der 3.teil entsprechend geteilt. die andern beiden Kinder erben jeweils einen 3,teil

schleudermaxe  07.05.2017, 17:37

...falsch, Eltern, Geschwister bzw. deren Kinder kommen soweit vorhanden der Reihe nach ins Boot!

imager761  07.05.2017, 19:54
@schleudermaxe

Falsch, der Reihe nach die Kinder und dann niemand, § 1924 BGB.

Hallo.

Wenn ein Kind ausschlägt, werden 1/2 an die Mutter und  25 % an die Kinder je zur Hälfte. also 12,5% je Kind.
Hausrat usw.  vorweg an die Mutter.

... na ja, ohne Testament kommen ja ggf. die Eltern, Geschwister, bzw. deren Kinder, mit ins Boot.

juergen63225  07.05.2017, 17:35

Zu diesem Kommentar kann ich nur kommentieren: Quatsch !

schleudermaxe  07.05.2017, 17:35
@juergen63225

... ach, und warum ist meine Nachbarin gerade genau deshalb im Ärger?

20% sollen die Brüder des Toten bekommen!

Helmut45 
Fragesteller
 07.05.2017, 17:35

Ich muss korrigieren! Die Tochter hat natürlich erst verzichtet. Der spätere Tod hat auf das Erbe natürlich keinen Einfluss mehr.