Erben die Nichten und Neffen des verstorbenen Ehemannes?

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Hallo,

die verwitwete Frau hatte seinerseits ihren Mann beerbt. Somit ist seine "Blutlinie" zu dem Zeitpunkt komplett raus. Das spielt auch keine Rolle, ob dieser schon 5 Jahre tot ist oder für 5 Minuten vor ihr gestorben ist.

Entscheidend ist, wer überlebt hat.

Da die Verwandten des Mannes, nicht mit der Frau verwandt sind und somit keinerlei Erbansprüche geltend machen können, dürfte die Geltendmachung von Ansprüchen keinen Erfolg versprechen.

LG

Eindeutige Antwort:  Die Verwandten des vorverstorbenen Ehemanns gehören nicht zu den gesetzlichen Erben der Witwe. Sie wären also nur erbberechtigt, wenn die Witwe sie in einem Testament als Erben eingesetzt hätte (oder ihnen ein Vermächtnis zugewendet hätte; das wäre dann aber keine Erbfolge im Rechtssinne, sondern "nur" die Zuwendung eines Nachlassgegenstands)

die Nichten und Neffen haben kein verwandschaftliches Verhältniss mit der Frau.