Ist man als Patenkind erbberechtigt?

3 Antworten

Sofern das Patenkind weder adoptiert wurde noch leibliches Kind des Erblassers wäre, hat es keinen gesetzlichen Erbanspruch.

In den Fall würden zunächste dessen Eltern, dann seine Geschwister und weitere Verwandte das Erbe antreten können.

G imager761

Nein, es sei denn, es besteht ein Testament, in dem das Patenkind als Erbe genannt wird.

Nein,nur wenn der Verstorbene sie im Teatament bedenkt.