Erben als Hartz VI Empfänger aus dem Ausland

13 Antworten

Alleinig, dass Du das ALG2 als Deine Bezüge bezeichnest, die Du nicht gefährdet wissen willst spricht Bände! Du hast ca. eine viertel Million geerbt und willst trotzdem wissen wie Du weiterhin Stütze von andere kassieren kannst. Wie wärs wenn Du arbeiten gehst und nicht mehr auf Kosten anderer Menschen lebst. Echt, da fällt mir nix mehr zu ein.

Aber eigentlich muss ich mich bei Die bedanken! Denn Deine Frage kann ich in mein Gruselkabinett von grauenhaften original Aussagen aus dem Dunkelreich der Hartzis aufnehmen!

Erbrecht ist wahnsinnig kompliziert, schon in Deutschland. Und aus dem Ausland sicher noch schwieriger. Nehmt Euch einen Anwalt. Und hast Du wirklich so viel Vertrauen zu Deiner Schwester, dass Du ihr alles "schenken" willst? Das ist rechtsverbindlich, auch wenn sie hinterher sagt, sie gibt es Dir nicht zurück, kannst Du dann nichts mehr dagegen tun...

Ich wäre da vorsichtig. AUßerdem: Bei SO EINER Erbschaft brauchst Du doch wirklich kein HARTZ IV mehr?!?!

durch den tod eines angehörigen bekommt man einen erbnachlassschein zugeschickt ,dieser muß ausgefüllt werden ,wo alle erben benannt werden müssen ,in deinem fall mußt du einfach auf das erbe verzichten ,dann fällt automatisch alles auf deine schwester ,sie ist dann alleinerbin ,sowohl für den besitz ,wie auch für die nochvorhandenen schulden . was ihr beide dann untereinander macht ,ist dann eure sache ,sie kann dir dann nachher etwas schenken ,wenn du keine bezüge mehr bekommst was jetzt das ausland betrifft ,werdet ihr das auch angeben müssen um an das konto ran zukommen ,sei denn es hat noch eine zweite person zugang zum konto

Da es um richtig viel Kohle geht und die ganze Vermögens-/ Besitzlage relativ unübersichtlich ist, solltest du - bevor du zur ARGE gehst - einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.
Die Möglichkeit, deine Schwester als Alleinerbin zu berücksichtigen, besteht legal nicht, da du in dem Fall deine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeiführst.
Sobald an irgendeiner Stelle der Transaktion das Finanzamt oder Banken drinhängen, solltest du davon ausgehen, dass die ARGE davon Wind bekommt.

Larah10  27.10.2010, 15:39

Kann VirtualSelf nur zustimmen. http://hartz.info/index.php?topic=8.0 Lass dich bei einem Fachanwalt beraten. Mit Personalausweis und aktuellem ALG2-Bescheid beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen - dann kostet dich die anwaltliche Beratung max. 10 Euro.In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es eine öffentliche Rechtsberatung (statt Beratungsschein vom Amtsgericht/Anwalt). Hamburg :Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA) , Bremen : Arbeitnehmerkammern. Im Land Berlin kann man zwischen öffentlich.Rechtsberatung und der anwaltlichen Beratungshilfe wählen.

Du willst hier allen Ernstes einen Tipp haben, wie du zukünftig Leistungen "erschleichen" kannst. Eine ähnliche Frage hast du bereits gestellt. Da das Erbe als solches bereits feststeht, bist du nicht mehr bedürftig. Also stehen dir Leistungen nur noch als Übergangsregelung darlehensweise zu.