ich bekomme Hartz 4 und ein Erbe steht ins haus

11 Antworten

Wenn kein Testament vorliegt, erbt da nicht ohnehin die Frau den Hauptteil?

Dein Erbe kannst du theoretisch immer ausschlagen - allerdings würde ich das vorher gründlich mit einem Anwalt des Vertrauens besprechen.

Ich halte es für mies, denn es kann ja auch nicht sein, dass der gemeine Steuerzahler deiner Schwägerin über diesen Umweg die Hütte finanziert...

wenn dein bruder keine kinder hatte, dann erben seine frau und du.

da beginnt das problem. so wie ich es sehe darfst du als alg2 empfänger garnichts ein erbe ausschlagen, dass dir einnahmen bescheren würde.

wenn du weiter alg2 erhältst und die frau deines bruders dir ratenweise das erbe auszahlt würde es sofort auf deinen bedarf angerechnet werden und der entsprechend gekürzt werden.

wenn du eine größere einmalzahlung erhalten sollst, solltest du dich selber vom alg2 bezug abmelden. ansonsten rechnet die arge dir vor, wielange du mit geerbetem geld auf dem niveau eine salg2 empfängers leben musst, ehe du wieder einen antrag stellen darfst.

ein anwalt für sozialrecht hilft dir da bestimmt weiter.

Wieso erbt "DU"? Erben 1.Ordnung sind Kinder (Einschließlich uneheliche und adoptierte). Erben 2.Ordnung sind die Eltern je zur Hälfte. Lebt ein Elternteil nicht mehr, erben deren Kinder den Anteil dieses Elternteils gemeinsam. und so gehts weiter. Die Ehefrau erbt auch. Und zwar wenn die Ehe zum Todestage bestand und der Erblasser keinen Scheidungsantrag gestellt hatte:

Vorab den Hausstand und die Hochzeitsgeschenke, Sind Erben 1. Ordnung vorhanden 1/4, sind Erben 2. Ordnung vorhanden, wie es hier zu sein scheint die Hälfte des Nachlasses.

In Abhängigkeit vom Güterstand in dem die Ehe bestanden hat gibt es noch weitere Regelungen.

Herzlichen Glückwunsch! Steht eine Erbeschaft ins Haus, dann kommt man aus Hartz IV heraus! Niemand muß wegen Ihnen eine Haus verkaufen solange Sie im Grundbuch als Miteigentümer durch Erbschaft stillhalten!

Allgemein wegen Anwalt: Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zum Fachanwalt; mit dem Schein kostet dich die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung max. 10 € Eigenbeitrag, für ein evtl. Klageverfahren wird über den Anwalt Verfahrenskostenhilfe beantragt. - Zum Erben:

http://hartz.info/index.php?topic=8.0

Zunächst muss ich Dich enttäuschen. Nach Deiner Beschreibung bist Du nicht Erbe. Erben sind die Kinder Deines Bruders und seine Frau.

Das seine Frau zusammen mir Deinem Bruder das Haus hatte und vermutlich während der Ehe angeschafft hat, gehört ihr schon das halbe Haus und ... und...

Wart erst mal ab, ob Du vom Nachlassgericht ein Schreiben bekommst.

Wo steht, dass aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind? Habe ich da irgendetwas in der Fragestellung überlesen oder schlagen Sie hier mit wilden Spekulationen um sich, die durch rein garnichts begründet sind?
@schelm1

@schelm1

Es ist nicht notwendig, dass Du hier losschreist und von unbegründeten Spekulationen redest, obwohl Du wahrscheinlich garnicht weist, was Spekulationen sind.

In meinem Beitrag Kinder als Erben zu erwähnen ist notwendig, weil die Frage keine vollständigen Infos enthält und auch nicht enthalten kann.

Begründet ist mein Hinweis mit der gesetzlichen Erbfolge und danach ist der Bruder eines Verstorbenen nicht so schnell Erbe, wie er glaubt.