Hartz 4 Fall aber ein Auto über 7500 Euro GESCHENKT bekommen, wie ist das geregelt?

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Zu deinem gefunden Stein kann man nur sagen das dieser abzugeben ist,entweder würdest du dann nach einer gewiesen Zeit einen Finderlohn bekommen wenn der Besitzer ihn abholen kommt oder wenn es keinen Besitzer geben sollte würde er dir zustehen,in beiden Fällen würde es aber Einkommen sein und das ein einmaliges und würde auf deine Leistungen angerechnet !

Deine Bedürftigkeit wäre nicht mehr gegeben,deine Leistungen würden entfallen.

Auch ein geschenktes KFZ - ist im Leistungsbezug einmaliges Einkommen und dessen Zeitwert würde auf die Leistungen angerechnet.

Angenommen er würde als Aufstockung 250 € für seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) pro Monat bekommen,würde dann ein KFZ - mit einem Zeitwert von 10 000 € geschenkt bekommen,dann würde er im schlimmsten Fall für 6 Monate aus dem Leistungsbezug fallen.

Er hätte dann also 6 Monate mal 250 € = 1500 € die ihm dann entgehen würden.

Nach diesen 6 Monaten kann er dann wieder einen neuen Antrag stellen,dann wird dieses einmalige Einkommen ( Geschenk / Erbe / Gewinn) zum Vermögen und im Fall des KFZ - würde dieses zu privilegiertem Vermögen,wie ein angemessenes Haus / Eigentumswohnung auch,der Wert würde also nicht auf das Schonvermögen angerechnet.

Da das KFZ - aber dann angenommen noch einen Zeitwert von 9500 € hätte,also 2000 € über der Angemessenheit liegen würde,könnte hier eine Verwertung gefordert werden,er müsste sich dann ein angemessenes KFZ - kaufen.

Es sei denn das er sein Schonvermögen noch nicht ausgeschöpft hat,dass könnte er mit diesem Überschuss dann ausgleichen.

Angenommen er wäre 30 Jahre alt,dann dürfte er 150 € pro Lebensjahr = 4500 € haben + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 5250 € gesamt.

Nun hätte er aber nur 2250 €,somit noch 3000 € gut,dann läge er bei einer Verwertung und Anrechnung der übersteigenden 2000 € immer noch mit 1000 € unter seinem Schonvermögen,deshalb würde eine Aufforderung zur Verwertung hier dann ins leere laufen.

Wenn der H4-Empfänger den gefundenen Diamanten behält braucht er sich über die Aufstockung keine Gedanken mehr zu machen da er in der JVA Vollversorgung hat. Da sitzt er dann nämlich wegen Unterschlagung.

Und was soll daran falsch sein, wenn man sich Vermögen auf Sozialleistungen anrechnen lassen muß?

Geschenke in solcher Höhe werden definitiv (und völlig zu recht) angerechnet!

Es ist ein Unterschied ob du ein Auto (mit max. Wert 7500 Euro) besitzt und dann in HartzIV rutschst oder ob du eines geschenkt bekommst, während du HartzIV empfänger bist.

Was den Diamanten angeht: man ist verpflichtet einen solchen Fund abzugeben. Dem Finder steht ein Finderlohn zu. Auch dieser kann angerechnet werden.

Beschlagnahmen bestimmt nicht, aber Hartz 4 kürzen geht wohl.Immerhin muss erst alles zu Geld gemacht werden, bevor es ALG gibt.

Vermutlich soll das Amt dann auch noch den Sprit und die Versicherung zahlen, oder ?

Noch weitergedacht:
Ich verschenke meine 5 Häuser an Person A - bin dann also mittellos - beantrage ALG und lasse mir dann die Häuser zurück schenken. ...

HartzIV ist kein Ersatzeinkommen für Faule und es ist auch kein Zusatzeinkommen. HartzIV soll dafür sorgen, dass wer unschuldig in die Armut abrutscht, sich wenigstens Essen und ein Dach überm Kopf leisten kann. Das Geld dafür müssen nämlich die aufbringen, die arbeiten gehen und Steuern bezahlen und es ist auch nicht einzusehen, dass ich z.B. Steuern dafür bezahlen soll, dass sich jemand auf meine Kosten (Staatskosten) ein schönes Leben in Faulheit macht.

Insofern ist es absolut korrekt, dass wenn jemand plötzlich zu Geld kommt, wie auch immer, dass er dann nicht zusätzlich auch noch anderer Leute Geld (also auch meines) für Nichts bekommt.

Insofern finde ich es vom Staat auch ausgesprochen großzügig, ein Auto bis zu 7500,- ohne Anrechnung zu lassen. Wer trotz eigenen Geldes oder Einkommens unter falschen Angaben HartzIV erschleicht, ist ein Krimineller und Abzocker und muss dafür hart bestraft werden. Und ich hoffe auch, dass sich die Ämter genug einmischen, um solchen Betrügern das Handwerk zu legen.