Wer kriegt das Geld vom Stiefvater?

7 Antworten

Gesetzliche Erben sind die leiblichen Nachkommen und der Ehepartner.

Sind keine vorhanden, dann erben die Eltern und deren Nachkommen. (Erben erster Ordnung)

Sind auch hier keine vorhanden, dann erben die Großeltern und deren Nachkommen. (Erben zweiter Ordnung)

Über allem steht ggf ein Testament.

Stiefkinder sind nur dann erbberechtigt, wenn der Erblasser diese adoptiert hat oder in einem Testament bedacht hat.

Siehe § 1931 BGB

Nicht automatisch.

"Stiefkind" kann ja viel heißen. Von "offiziell adoptiert" = gleiche Reche wie leibliche Kinder bis "die Kinder der Ehefrau" oder sogar "Exfrau" = weder verwandt noch verschwägert noch sonst was und damit auch nicht erbberechtigt.

Stiefkinder gehören nicht zur gesetzlichen Erbfolge - daher müssen sie per Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.

Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern in der gesetzlichen Erbfolge gleichgestellt.

Wenn der Stiefvater die Kinder adoptiert hat, werden sie wie leibliche Kinder behandelt, d.h. sie sind gesetzliche Erben der 1. Ordnung. Hat er sie nicht adoptiert, gehören sie nicht zu den gesetzlichen Erben,, Wenn der Stiefvater ihnen etrwas zuwenden will, muss er das in seinem Testament genau bestimmen. Sonst gewhen sie leer aus.

Stiefkinder stehen nicht in der gesetzlichen Erbfolge. Dazu wäre eine Adoption notwendig.

Hier erben dann die nächsten Erben der gesetzlichen Erbfolge.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge