Was erbt man, wenn die leibliche Mutter stirbt, aber nicht im Grundbuch steht?

12 Antworten

Ihr könnt nur das erben, was auch der Mutter gehört hat. Das Haus gehört jedenfalls NICHT dazu. Wenn eure Mutter mit ihrem Mann nichts dazu vereinbart hat, dann hat der Mann das Haus offensichtlich ganz alleine erworben. Vermutlich hat er es auch ganz alleine bezahlt, da eure Mutter ja nicht über nennenswertes Vermögen verfügt. Also erbt ihr nur das, was eurer Mutter nachweislich gehört hat (z. B. Klamotten etc.) 

Tatsächlich erbt ihr mangels anderlautendem Testament nach der gesetzlichen Erbfolge gemeinsam anteilig hälftig neben dem Ehemann, mithin jeder von euch 1/6 das, was nach Abzug der (auch hälftig gemeinsamen) Schulden und Bestattungskosten vom Vermögen eurer Mutter verbliebe.

Dazu gehört natürlich nicht das Haus, das grundbuchkich allein ihrem Mann gehört.

Auch erbt ihr nicht gemeinsam mir euren Stiefgeschwistern später einmal dessen Haus und Geld, sondern nur seine Kinder den väterlichen Nachlass allein, die ja auch nicht am Nachlass eurer Mutter als deren Stiefmutter berechtigt sind.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Vermögen der Ehegatten genmeindsames wird: Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gehört jedem nur das, was er vor der Ehe besaß und auch nur solche Schulden, die man gemeinsam machte.

G imager761

Dass die Eltern das Haus gemeinsam kaufen und dann nur der Vater im Grundbuch steht, ist ziemlich abwegig. Lasst euch das mal zeigen, eventuell braucht ihr dafür einen Erbschein, aber den solltet ihr sowieso beantragen.

Nach dem Tod euerer Mutter gehört euch als leiblichen Kindern die Hälfte ihres Vermögens, dass aber auch durch einen Ehevertrag eingeschränkt sein kann. Die andere Hälfte verbleibt beim Ehegatten der Mutter.

Lasst euch dann eine Vermögensaufstellung zum Todeszeitpunkt vorlegen und besteht auf die Herausgabe eures gesetzlichen Erbanteils.

Erst mal herzliches Beileid.

Das Haus gehört Deinem Stiefvater.
Wäre Deine Mutter im Grundbuch mit eingetragen gewesen, hättet ihr auf ein Pflichtanteil bestehen können.

Es ist leider irrelevant inwiefern sich Deine Mutter an den Kosten (Kredit,...) für das Haus beteiligt hat, den es zählt der Grundbucheintrag.

Wenn der Stiefvater kein anderes Testament Euch zugunsten ausstellt, werdet ihr vom Haus nichts erben, wenn er verstirbt. Das Haus wird dann von seinen Kindern geerbt (rechtlich gesehen).

Nach 18 Jahren sollte man meinen, das Euer Stiefvater (fairerweise) euch beteiligen wird. Jedoch verstehe ich dann nicht, warum Eure Mutter nicht im Grundbuch steht. War das Unwissenheit?

Ganz ehrlich: In dieser Hinsicht war meine Mutter "dumm". Oder sagen wir mal, zu gutgläubig. Sie hat von sowas wirklich gar keine Ahnung.

Mittlerweile hat sich das ganze sowieso noch mal "verschärft". Das darf man gar nicht sagen, weil es wie in einem schlechten Film klingt:

Dieser "Mann" wurde letztes Jahr Karneval mit einer anderen Frau gesehen. Daher hatte er ihr aus "Angst" davon berichtet. Letzte Woche waren wir auf seinem Geburtstag (der Mutter zu Liebe) und da hockt er dort Händchen haltend schon mit einer neuen!!! Und dazu noch seine damalige Affäre... ich war auf 180!!! Im Dezember beerdigt und im Januar schon mit dem Seitensprung zusammen? Kann die Liebe ja nicht so groß gewesen sein... 
Das kann man gar nicht glauben, es klingt wie in einem schlechten Film!

Wie hier schon gesagt hatte Eure Mutter nichts zu vererben, daher könnt Ihr auch nichts bekommen.

Frühestens dann, wenn der Stiefvater als Alleineigentümer des Hauses stirbt, gibt es etwas zu vererben. Aber auch da könnt Ihr nur dann am Erbe beteiligt sein, wenn

a) der Stiefvater ein Testament gemacht hat, in dem er Euch einen Anteil zukommen läßt oder

b) wenn er Euch adoptiert hat.