Erbrecht nach Tod von kinderlosen Ehepaar !

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eindeutige Antwort: Der Ehemann ist von der Ehefrau beerbt worden. Diese wurde bei ihrem Tod von ihren drei Geschwistern zu je 1/3 beerbt. Zum Nachlass der Ehefrau gehört auch das, was sie einen Monat zuvor von ihrem Ehemann ererbt hat. Die Schwester des Ehemanns hätten nur etwas zu bekommen, wenn sie vom Ehemann testamentarisch bedacht worden wären. Pflichtteilsrechte hat sie nicht. Ab er vielleicht sind ja die Erben der Ehefrau großherzig und freiwillig bereit, der Schwester des Ehemanns etwas abzugeben.

Hat die Schwester des zuerst verstorbenen Ehegatten ein Pflichtteilsanrecht

I. d. R. Nein

geht nun alles an die Geschwister der einen Monat später gestorbenen Ehefrau

Ja.

Unterstellt, die Eltern der der beiden verstorbenen, im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheirateten Eheleute waren bereits vorverstorben, hätte die Schwester des Ehemannes keinen Erb- und Pflichtteilsanspruch.

Bei Gütertrennung kann sie aus dem Nachlass des Ehemann einen hälftiges Erbteil beanspruchen.

G imager761

Oh das ist ja eine gute Frage.

Da die Ehefrau am Schluß gestorben ist, ist sie die Alleinerbin, dass heißt, die Eltern dieser Ehefrau bekommen das Erbe.

Da anscheindend die Eltern auch schon verstorben sind und auch keine Großeltern vorhanden sind und auch keine Kinder.

Fällt es den Geschwistern zu.

Da du das nicht als Frage, sondern in Befehlsform (!) geschrieben hast, ist es so zu verstehen, dass wir uns nach dem Tod eines kinderlosen Ehepaares erbrechen (übergeben) sollen.