Erbe ausschlagen - minderjähriges Kind

4 Antworten

Zunächst wäre Antrag auf Nachlassverwaltung deutlich zielführender, um dich und dein/e Kind/er aus Schuldenhaftung zu nehmen.

Eine spätere Anfechtung einer Ausschlagung dringt nämlich nicht durch, wenn man auf Vermutungen hin oder wg. mangelhafter Prüfung ausschlägt und dann Bargeld im Wäscheschrank oder schweizer Konten offenbar würden :-O

Dann genügt eine Vollmacht des Kindsvaters bzw. Sorgeberechtigten völlig, um für sein gemeinsames Kind wirksam Erklärungen abzugeben - jedes Gericht verwendet nämlich andere Formulare und nimmt auf denen persönliche Erklärungen zur Ausschlagung an :-O

Schliesslich übernimmt das auch jeder Notar rechtssicher und zielführend.

G imager761

Okay und wo ist jz das Problem ???

Yunika 
Fragesteller
 08.02.2013, 21:44

Ich suche das Formular... das ist mein Problem, mein Freund Google findet das Formular nicht.