Erbausschlagung beantragen auch wenn man noch keine post bekommen hat.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest warten bis was vom Nachlassgericht kommt damit die wissen von was Ihr redet wenn Ihr Euch meldet und die Unterlagen zuordnen können.

Ich würde mir das Erbe anhören bevor ich es ausschlage, eventuell ist noch irgendwo Geld das von dem Ihr zu ihren Lebzeiten nicht wusstest.

smartie170883 
Fragesteller
 03.12.2014, 18:29

Es ist difinitiv kein Geld da wovon wir nix wissen, das steht fest. Sie war hoch gradig verschuldet..

Man beantragt keine Erbausschlagung, sondern man erklärt die Erbausschlagung zu Protokoll des Nachlaßgerichts des Sterbeortes oder bei einem Notar seiner Wahl.

Deine Mutter..ihr hättet als Nichten keinen Anspruch auf eine Erbe es sei denn..ihr wäret testamentarisch von der Tante als Erben benannt wurden.

Deine Mutter muß warten!

smartie170883 
Fragesteller
 03.12.2014, 18:28

Ich musste damals bei meiner anderen tante auch das erbe ausschlagen und für meinen sohn da die anderen allen auch ausgeschlagen hatten das ist also nicht richtig was du sagst..

amdros  03.12.2014, 18:38
@smartie170883

Und doch ist es richtig..du verwechselst da etwas!! Ja...aber erst ist deine Mutter dran..dann würdet ihr evtl. die nächsten Angehörigen sein!

smartie170883 
Fragesteller
 03.12.2014, 18:40
@amdros

Ja da meine Mutter es auch ausschlägt können wir ja direkt zusammen hin, wir werden da nächste Woche einfach hin und gut ist..

amdros  04.12.2014, 09:26
@smartie170883

Deinen Worten nach zu urteilen..wolltest du wohl gar keinen Rat??

Immer schön der Reihe nach...

Als erstes sind die Kinder die Erben. Wenn die das Erbe ausschlagen, sind die Geschwister dran. Und dann erst du und deine Geschwister.

Ihr habt nach Bekanntwerden des Erbfalles sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.