Erbe vom Onkel ausschlagen?

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Ihr Mann ist kein gesetzlicher Erbe ihrer Verwantschaft und muß, wenn er nicht im Testament als Erbe eingesetz wurde nicht ausschlagen. Für Ihre Tochter müßten sie wenn natürlich mit ausschlagen.

Eine Ausschlagung empfielt sich natürlich wenn das Erbe bekanntermaßen überschuldet ist. Es ist auch möglich, die Erbschaft vorsorglich beim Nachlassgericht auszuschlagen. Sprich sie müssen nicht warten bis alle die vor Ihnen in der Erbfolge stehen ausgeschlagen haben.

will ich ja gar nicht...ich wollte nur wissen, ob man als** Nichte** auch erbt, bzw dann ausschlagen muss...

Potentielle Erben sind alle Nachkommen der Vorfahren des Erblassers. Das Erben geht dabei nach ordnungen.

Zunächst 1. Ordnung nur die Abkömmlinge ( Kinde, Enkel, usw.).

Dann 2. Ordnung Eltern und deren Abkömmlinge.

Dann 3. Ordnung Großeltern und deren Abkömmlinge.

Wenn systematisch alle Ausschlagen, dann sie sie logischerweise irgendwann an der Reihe.

Hi,

wenn alle anderen ausgeschlagen haben, spricht viel dafür, dass sie gute Gründe dafür hatten. Nachlass dürfte wohl überschuldet sein.

Soweit der Onkel keine eigenen Kinder hatte und nicht verheiratet war, kommst Du als gesetzliche Erbin in Bertracht.

Ausschlagen müsstest aber nur Du, weil Dein Mann nicht mit dem Onkel verwandt ist und Du selber Deine eigene Tochter von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt, § 1924 Abs. 2 BGB.

Mehr zur Ausschlagung findest Du hier:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/ausschlagung_erbschaft.html

Gruß

B.

Ergänzung:

Sobald Du die Erbschaft ausgeschlagen hast, kommt auch für Deine Tochter eine Ausschlagung in Betracht, soweit sie nach Deiner Ausschlagung als gesetzlicher Erbe nachrückt.

zum einen solltest du dich informieren, wie das erbe aussieht. ich frage mich, warum die verwandtschaft bereits anch eien rwoche schon das erbe ausschlägt, so schnell bekommt man als erbe nicht bescheid.

zum anderen wird das gericht anhand der gesetzlichen erbfolge die erben ermitteln und du bekommst dann post.

dabei muss aber auch berücksichtig werden, ob es ein testament gibt.

dein mann ist mit dem onkel nicht verwandt, er hat damit nichts zu tuen. allenfalls du und deine tochter.

übriegns solltest du schauen, das du dich nicht an den beerdigungskosten beteiligst.

Du kannst warten, bis du Post vom Nachlassgericht bekommst. Erst dieser Tag zählt offiziell als "Bekanntwerden des Todes". In diesem Schreiben ist alles genau beschrieben, was du tun musst, auch für deine Tochter. Wenn nichts kommt, musst du gar nichts machen.

Du musst bedenken, falls du das Erbe annimmst, du auch für eventuelle Schulden aufkommen müsstest. Warum haben die anderen denn das Erbe ausgeschlagen....

mh...3 mal darfst Du raten...;o)

@Dani1301

Ja und warum willst du es dann annehmen???

@EikeausBerlin

will ich ja gar nicht...ich wollte nur wissen, ob man als** Nichte** auch erbt, bzw dann ausschlagen muss...

Du musst bedenken, falls du das Erbe annimmst, du auch für eventuelle Schulden aufkommen müsstest.

Nicht unbedinkt. Es gibt auch die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz, Dürfitgkeitseinrede etc.

Wenn man aber sicher weis das das Erbe überschuldet ist und die Ausschlagungsfrist nocht nicht abgelaufen, dann empfielt sich die Ausschlagung. Da das oben genannte mit Aufwand und Risiko verbunden ist.