Darf ich, auch wenn ich das Erbe ausschlage, dass Auto verkaufen, um die Beerdigung zu bezahlen?
Mein Vater, zu dem ich seit 20 Jahren kein Kontakt hatte, ist verstorben.Nun ist meine Frage, ob ich das Auto ( Brief ist vorhanden ) verkaufen darf um die Betstattungskosten zu bezahlen auch wenn ich das Erbe ausschlagen werde ??? Da ich in der ja in der Bestattungspflicht stehe und ich natürlich da nicht auf den Kosten hängen bleiben möchte !! Zu Erben gibt es außer ersichtlichen SChulden im Moment nichts.
5 Antworten
Ja, so ist es - das Auto gehört zur Erbmasse und ist somit nicht zu verkaufen. Wenn du finanziell nicht in der Lage bist deinen Vater zu bestatten, dann wende dich an das Sozialamt. In der Regel erstattet das Sozialamt Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn die Erben die Kosten nicht tragen können.
Erben geht nur ganz oder gar nicht. Das Auto gehört zur Erbmasse - ergo, kannst du das nicht verkaufen.
Nein, das Auto gehört zur Erbmasse und darf von dir nicht verkauft werden. Nur wenn du das Erbe annimmst , dann kannst du das Auto verkaufen.
Wer darf den das Auto überhaupt verkaufen? Wird das durch das Amtsgericht gemacht?
Kurze und deutliche Antwort, ohne Umschweife : NEIN - Finger weg, da ansonsten massiver Ärger droht.