Auf das Schreiben vom Nachlassgericht warten?

2 Antworten

Wenn es sich um einen entfernteren Verwandten handelt, der auch nähere Verwandte (Abkömmlinge, Eltern z.B.) hat, die als Erben vorrangig in der Erbenreihe stehen, kannst du getrost warten, bis das Nachlassgericht dir mitteilt, dass du als Erbe in Betracht kommst. Erst von diesem Zeitpunkt an beginnt die 6-wöchige Ausschlagungsfrist, nicht schon mit der Kenntnis vom Todesfall. Liegt allerdings ein Testament vor, das dich zum (Mit-)Erben bestimmt, beginnt die Frist, nachdem das Nachlassgericht das Test. eröffnet und dir deine Erbfolge bekannt gegeben hat. Das NachlG setzt dich übrigens nicht von Amts wegen vom Tod des Angehörigen in Kenntnis, sondern nur davon, dass du aufgrund dieses Todes als Erbe in Betracht kommst bzw. Erbe geworden bist (allerdings nun binnen 6 Wochen die Ausschlagung erklären kannst)

es gibt kein Testament..Würde ich dann trotzdem erben wenn ich das Kind bin?

Bist Du Erbe der ersten Ordnung? Dann solltest Du innerhalb der sechs Wochen selbst auf das Nachlassgericht zugehen.

Bist Du nachrangiger Erbe? Dann kannst Du warten bis Du angeschrieben wirst.