Benachrichtigung im Todesfall 3

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Ob ein außereheliches Kind beim Tod benachrichtigt wird, liegt an der Verwandtschaft. Bei natürlichem Tod wird niemand von amtswegen benachrichtigt, und ein Krankenhaus oder Arzt benachrichtigt auch nur denjenigen, der angegeben wurde, in erster Linie die Wittwe. Bei einem Unfall- oder sonstigem Tod, bei dem die Polizei eingeschaltet wird, wird auch nur der nächste Angehörige benachrichtigt. Der Rest ist Sache der Familie. Was ich nicht verstehe, ist Dein Unterschied zwischen "leiblichen" und "ausserehelichen" Kindern. Aber im Bestattungsgesetzt (kannst Du einfach nachgoogeln) ist die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen genau festgesetzt. Wenn also die Wittwe und die (ich sag mal) ehelichen Kinder das Erbe ausschlagen, und nicht zahlen müssen, so hat das uneheliche Kind das gleiche Recht. Nur in einem Fall, nämlich wenn alle Verwandten ausser dem unehelichen Kind von Harz IV leben, kann es sein, dass das Sozialamt versucht, die Kosten einzufordern. Ich hoffe, dass ich Dich richtig verstanden habe und Dir etwas weiterhelfen konnte.

Hab ich vergessen, sorry. Das Nachlassgericht wird das uneheliche Kind auch benachrichtigen, aber das dauert seine Zeit.

Uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern im Erbfall nach dem leiblichen Elternteil gleichgestellt. Die Meldung an einen Erben erfolgt automatisch. Kinder können in jedem Falle dann zu den Bestattungskosten herangezogen werden, wenn das Verhältnis zu dem oder der Verstorbenen zu Lebzeiten nicht nachhaltig durch den Verstorbenen oder die Verstorbene zerstört war.

Was bedeutet der letzte Satz konkret?! Das Verhältnis war sehr wohl gestört durch überhaupt-nicht-existent-sein!Also was soll das? Da steht mir der Obdachlosenzeitungsverkäufer vor Netto näher...

http://rlp.juris.de/rlp/BestattGRPP9.htm

das regelt die Bestattung-

Und zur "automatischen" Benachrichtigung... weiß ich nicht.

Egal wie auch immer- für die Bestattung müsstest du mit aufkommen (aber es gibt ja eine Witwe) und das Erbe solltest du auf alle Fälle ausschlagen..... (Aber das entbindet nicht von der Bestattungspflicht wenn...)

Ein unehelíches Kind hat die selben Rechte wie die ehelichen. Daher können sie im Falle von Schulden ebenso das Erbse ausschlagen wie die ehelichen. Wenn die Vaterschaft anerkannt wird und amtlich festliegt, dann werden die unehelichen Kinder wahrscheinlich auch verständigt werden, wenn der Vater gestorben ist.

Wenn es ein leibliches Kind ist, wird es natürlich benachrichtigt und muss ggfs. auch für die Kosten der Beerdigung aufkommen.

Für die Schulden muss es nur aufkommen, wenn es das Erbe annimmt.

dann sag mal, wer denn das kind benachrichtigt.

@veraeva12

Das Nachlassgericht