Nachlassgericht, Erbschulden, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz - Bitte um Hilfe?

4 Antworten

Ich habe damals etwa 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter einen Brief erhalten, dass ich nun das Erbe ausschlagen kann oder annehmen. Dieses Schreiben habe ich ausgefüllt an das nächste Amtsgericht, zu stelle des Nachlassgerichts gesandt.

Das ist sinnfrei. Die Erbausschlagung muss zwingend zur Niederschrift beim zuständigen Nachlassgericht erfolgen, sie kann nicht in Briefform abgegeben werden. Siehe § 1945 BGB.

Bis dato dachte ich das sich die Sache nun damit erledigt hatte. Nun kam dieser bedrohliche Brief, das ich umgehend alles bezahlen muss.

So ist es auch. Du hast die Frist schuldhaft versäumt, und somit das Erbe angenommen.

Was kann ich nun aus meiner neuen Heimat Österreich aus tun? 

Nichts. Du kannst nur die sogenannte Nachlassinsolvenz erklären. Dazu bedarf es aber eines deutschen Anwalts. Damit kannst du zumindest die Höhe deiner Verpflichtungen begrenzen.

6 Wochen Ausschlagsfrist beim zuständigen Nachlassgericht. Frist versäumt, Beschluss rechtskräftig. https://www.facebook.com/groups/Insolvenzfragen/ Wenn du in Facebook in unsere geschlossene Gruppe kommst, kann ich dir evtl. helfen. Möchte es nicht unbedingt so öffentlich Preisgeben. Wir können dann auch Privat chatten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hast du denn das Erbe jetzt ausgeschlagen, oder nicht? Dazu gilt natürlich die Frist einzuhalten.

Steht doch alles drin. Wer lesen kann ist volim Vorteil

Ich habe damals etwa 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter einen Brief erhalten, dass ich nun das Erbe ausschlagen kann oder annehmen. Dieses Schreiben habe ich ausgefüllt an das nächste Amtsgericht, zu stelle des Nachlassgerichts gesandt.

Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen oder zur Niederschrift eines Notars, der die Ausschlagung dann weiterleitet an das Nachlassgericht. Ein einfacher Brief genügt nicht. Normalerweise würde dich das Nachlassgericht aber hierauf hinweisen.

Bis dato dachte ich das sich die Sache nun damit erledigt hatte. Nun kam dieser bedrohliche Brief, das ich umgehend alles bezahlen muss.

Die Justizkasse bedroht dich ganz sicher nicht, aber wendet sich natürlich wegen einer offenen Forderung an die Erben. Wenn du nun mangels formwirksamer Ausschlagung Erbin geworden bist, dann besteht die Forderung gegen dich.

Was kann ich nun aus meiner neuen Heimat Österreich aus tun? Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen und wenn ja wo? Kann ich damit auch zu einem österreichischen Anwalt?

Alles möglich, aber nützt leider nicht viel, wenn die Forderung ohnehin besteht. Ein Anwalt ist kein Zauberer, der den Anspruch wegzaubern kann. Was ein Rechtsanwalt aber machen kann, ist zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Haftung in Bezug auf den Nachlass zu beschränken oder ob man sonst mit der Justizkasse verhandeln kann. Inbesondere wenn du nicht darüber belehrt wurdest, dass die Ausschlagung nicht formlos erfolgen kann. Wenn es so speziell wird, dann würde ich aber einen deutschen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ich wünsche mir nichts sehnlicher als das dieser Horror aufhört.

Verständlich.

Kann mir jemand sagen, ob es sich „lohnt“ eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder ob man Privatinsolvenz machen soll? Dauert diese für Privatpersonen 3 Jahre oder länger? Gilt diese auch für große Schulden beim Finanzamt?

Hier kann ich nur aus Sicht des deutschen Rechts sprechen, was in Österreich aber ähnlich sein wird. Eine eidesstattliche Versicherung (in Deutschland: Vermögensauskunft) bewirkt keine Schuldenfreiheit, sondern damit gibst du gegenüber Gläubigern an, was du an Vermögen etc. hast. Meist ist daraus ersichtlich, dass eine Zwangsvollstreckung aussichtslos ist.

Eine Insolvenz mit Restschuldbefreiungsverfahren ist in vielen Fällen eine Option, aber um das hier beurteilen zu können, müsste man deine wirtschaftliche Situation besser kennen. Also inbesondere wie hoch die Verbindlichkeiten sind und woher sie herrühren. Die Insolvenz mit Restschuldbefreiung geht in Deutschland maximal 6 Jahre und kann in einigen Fällen auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden. Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht. Denke aber ähnlich.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Justiz werden aber wohl kaum so dermaßen hoch sein, dass diese eine Insolvenz rechtfertigen würden. Wenn dann wäre das eine Gesamtlösung in Verbindung mit den anderen Schulden. Wenn nur der Nachlass verschuldet wäre, gäbe es auch noch hier u.U. Möglichkeiten der Begrenzung der Haftung.

Was kann ich nun für erste Schritte einleiten?

An deiner Stelle würde ich mich erst einmal ganz simpel an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Das wird es in Österreich auch geben. Weiter könntest du dir überlegen, wegen der Forderung der Justizkasse und ggf. auch wegen der des Finanzamtes einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Das Problem ist, dass du diesen für einen deutschen Anwalt von einem deutschen Amtsgericht benötigst und du nicht in Deutschland wohnst. Nach dem Beratungshilfegesetz ist dann das Amtsgericht zuständig, "in dessen Bezirk das Bedürfnis auftritt". Da kann man sich jetzt natürlich darüber streiten, ob ein Bedürfnis überhaupt besteht und wenn ja, wo es auftritt. Am besten suchst du einen deutschen Anwalt auf bzw. fragst zuvor telefonisch oder schriftlich an, ob er für Beratungshilfe arbeitet und dieser stellt den entsprechenden Antrag bei dem Amtsgericht, das er für zuständig hält. Natürlich kannst du auch das österreichische Pendant zur Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Ich denke das würde vorliegend auch noch funktionieren, weil es sich um allgemeines Zivilrecht handelt und sich das in Deutschland und Österreich nicht allzu sehr unterscheidet. Den Vorzug gebe ich aber dem deutschen Anwalt.

Mittelfristig kannst du dir dann mit Hilfe der Schuldnerberatung überlegen, ob eine Insolvenz Sinn macht. Denn das kann von hier aus unmöglich berurteilt werden.