Erbe ausschlagen - Frist verpasst, was tun?

4 Antworten

Für den Fristbeginn genügt nicht der Tag, an dem du von dem Tod erfahren hast; es kommt außerdem darauf an, wann du "vom Anfall und Grund der Berufung (zum Erben) Kenntnis erlangt hast. Du kannst dich also bei dem Nachlassgericht darauf berufen, dass du zwar am Tag X vom Tod des Erblassers erfahren, aber weder an diesem Tage noch später (oder: erst am Tage Y, der innrhalb der 6-Wochenfrist liegen müsste !! ) erfahren hast, ob du überhaupt Erbe oder ob du ggf. aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund Testaments zum Erbe bestimmt worden bist. Wenn das Nachlassgericht davon ausginge, dass die Frist vor dem dir zugebilligten Termin abläuft, wäre es ein Amtsverschulden, da die Fristüberschreitung verursacht hat hat und wäre daher von Amts wegen zu berücksiochtigen. Aber ich nehme an, dass das Nachlassgericht von vorn herein davon ausgeht, dass dir zwar der Erbfall bekannt war, aber nicht der Rechtsgrund deiner Berufung zum Erben. Übrigens, wenn es ein Tetament des Erblassers gäbe, bewgänne die Frist zur Ausschlagung ohnehin nnicht vor der amtlichen Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht.

DerSchopenhauer  12.05.2022, 15:24
dass die Frist vor dem dir zugebilligten Termin abläuft, wäre es ein Amtsverschulden, da die Fristüberschreitung verursacht hat hat und wäre daher von Amts wegen zu berücksiochtigen

Nein - die Frist wird nicht gehemmt - darauf wird auf den Internetseiten ausdrücklich hingewiesen:

z. B.

Bitte beachten Sie folgendes: Das Einreichen des Formulars hemmt die Ausschlagungsfrist NICHT! Das bedeutet, dass die Beurkundung der Ausschlagung innerhalb der sechswöchigen Frist erfolgen muss. Haben Sie daher den Fristablauf im Blick. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und eine Sterbeurkunde zum Termin mit. Im Gerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Damit das Kontaktverbot eingehalten werden kann, können an einem Termin nur 3 Personen teilnehmen. Nachdem Sie das obige Formular ausgefüllt haben, melden Sie sich telefonisch zur Vereinbarung eines Termins.

Es wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie den Fristablauf im Blick haben müssen!

sergius  17.05.2022, 17:40
@DerSchopenhauer

Es ist zwar richtig, dass in unserem Justizwesen die Einhaltung gesetzliicher Fristen mit großer Strenge und Unberbittlichkeit behandelt wird. Gleichwohl: Wenn das Nachlassgericht den ( einzig möglichen) Termin zur Abgabe einr Erklärung in der zu unterstellender Kenntnis von dem Fristende auf einen Tag danch ansetzt, würde ich für diesen fehlerhaften "Verwaltungsakt" Staatshaftung in Anspruch nehmen, die natürlich so aussehen könnte, dass das Gericht "Einsetzung in den vorherigenStand" gewährt. Ich bin indiesem Fall aber ziuemlich sicher, dass die Ausschlagungsfrist nicht mit dem Erbfall, sondern erst später angelaufen ist und erst nach dem zugeteilten Termin ablaufen würde. Aber Ihrr Hinweis ist durchaus dankenswert und, wie schon gesagt, grundsätzlich richtig

Ich nehme an, du bist getzlicher Erbe, von Mutter oder Vater. Dann konntest du davon ausgehen, dass du Erbe bist und hättest bis heute ausschlagen müssen.

Frist verpasst, Erbe angenommen .

Wenn jemand anders verstorben ist, dann gilt die Frist erst, als du erfahren hast, dass du Erbe bist.

Sie werden da nicht so strengt sein vorallem, weil sie ja selber sehen das du deinen Termin für das abschlagen erst für Montag bekommen hast und daher die Frist nicht einhalten konntest eben weil du keinen früheren Termin bekommen hast. Du hast dich zügig darum bemüht einen Termin für die Abschlagung zu bekommen und es ist da nicht deine Schuld, wenn du erst später einen Termin bekommst. Das wissen sie selber und daher wird auch nichts passieren. Durch Corona haben die ganzen Behörden nur noch sehr wenig Personal und die wenigen Termine die sie vergeben sehr schnell weg und daher schaffen es viele überhaupt nicht die Fristen einzuhalten, weil es unmöglich ist.

Falls derjenige doch schlechte Laune hat solltest du das genauso erwähnen das du zeitnah einen Termin gesucht hast und das der am Montag der frühste war den du bekommen konntest.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem man von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung zum Erben Kenntnis erlangen. Man muß die Ausschlagung persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts (Amtsgericht) erklären oder durch einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.

  • Wie den Internetseiten der Gerichte zu entnehmen ist, wird durch die Terminvergabe die Frist nicht gehemmt!!!

Wenn tatsächlich heute der letzte Tag der Frist wäre, solltest Du umgehend einen Notar aufsuchen (jetzt 15:21h - da mußt Du Dich aber beeilen)

z. B. Hinweis AG Hagen:

"Bitte beachten Sie folgendes: Das Einreichen des Formulars hemmt die Ausschlagungsfrist NICHT! Das bedeutet, dass die Beurkundung der Ausschlagung innerhalb der sechswöchigen Frist erfolgen muss. Haben Sie daher den Fristablauf im Blick. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und eine Sterbeurkunde zum Termin mit. Im Gerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Damit das Kontaktverbot eingehalten werden kann, können an einem Termin nur 3 Personen teilnehmen. Nachdem Sie das obige Formular ausgefüllt haben, melden Sie sich telefonisch zur Vereinbarung eines Termins.

Es wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie den Fristablauf im Blick haben müssen!"

  • Wenn das Erbe überschuldet ist und die Ausschlagungsfrist tatsächlich abgelaufen wäre, ist aber noch nicht alles verloren - man muß dann einen Antrag auf Nachlaßinsolvenz stellen.