Hat meine Halbcousine anspruch auf ein Erbe?

2 Antworten

Ich vermute, dass es ein gemeinschaftliches Testament Ihrer Oma und Ihres Opa gibt, aufgrund dessen Oma den Opa seinerzeit allein beerbt hat. Das führt zu der weiteren Vermutung, dass in dem Testament auch etwas dazu verfügt ist, wer nach dem Tod der Oma erben soll. Diese testamentarische Bestimmung wäre vermutlich für Ihre Frage maßgebend: Wenn z.B. verfügt wurde, dass beim Tod des Letztversterbenden von Opa und Oma die Söhnme aus 1. Ehe Opas und aus dessen 2. Ehe mit Oma je zu bestimmten Teilen erben sollen, würde das gelten. Das heißt: Ihr "Halbonkel" bzw. wenn er schon verstorben wäre, wohl dessen Tochter würeden beim Tod Ihrer Oma miterben. Gibt es allerdings kein Testament dieser Art, hätte beim Tod der Oma der Sohn des Opa aus dessen 1. Ehe keine Erbansprüche und dessen Tochter ebenso wenig. Denn zu den gesetzlichen Erben, die beim Fehlen eines Testaments zum Zuge kommen, gehören nur Verwandte. Und der Sohn Opas aus 1. Ehe ist mit Ihrer Oma nicht verwandt. Fragen Sie einmal Ihre Oma, ob es ein (möglicherweise schon vor vielen Jahrzehnten verfasstes, aber gleichwhl noch wirksames) gemeinscjhaftliches Testament mit Opa gibt. Ihre Oma sollte das auch nicht verschweigen, weil sie meint, dass das heute nicht mehr gelten würde. Beim Tod Opas muss es seinerzeit vom Nachlassgericht eröffnet worden sein und ist daher "von Amts wegen bekannt". Würde es nach dem Tod Omas "unterdrückt" werden, hätte das u.U. auch strafrechtliche Folgen.

entfernte Verwandtschaft hat nur dann ein Erbanspruch, wenn es Testamentarisch so festgelegt wurde. Wenn keinTestament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. Ehepartner, Kinder, Eltern usw., die Tochter eines Halbonkels kommt sicherlich ganz zum Schluss.